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Finanzmarkt | CFD-Broker

Aufsicht greift in CFD-Handel ein

Die Europäische Finanzaufsicht (ESMA) wird erstmals in ihrer Geschichte von ihrem Produktinnovationsrecht Gebrauch machen. Im Fokus stehen Contracts for Difference (CFD) und binäre Optionen (BO).

Die Europäische Finanzaufsicht (ESMA) wird erstmals in ihrer Geschichte von ihrem Produktinnovationsrecht Gebrauch machen. Im Fokus stehen Contracts for Difference (CFD) und binäre Optionen (BO). Die Aufsicht will die Bewerbung dieser Produkte einschränken.

Anlegerschutz

Die Behörde begründet ihr Vorhaben mit dem Anlegerschutz. CFDs und BO werden zunehmend im Internet vermarktet. Dabei komme die Aufklärung der Anleger über die spezifischen Produktrisiken zu kurz. Privatanleger würden daher zu hohe Risiken eingehen.

Inzwischen zeichnet sich ab, wie die ESMA in die Produkte eingreifen wird. Die Maßnahmen:

  • Es werden allgemeinverbindliche Margin-Regeln debattiert. 
  • Die Hebel werden je nach Volatilität des zugrundeliegenden Basiswertes (Währung, Aktienindex usw.) beschränkt. Ein Maximalhebel von 30 ist im Gespräch. 
  • Künftig soll auch die Incentivierung begrenzt werden.

Fazit: Verboten wird der CFD-Handel nicht. Seriöse Anbieter werden von der Regulierung profitieren.

Hinweis: Einen aktuellen Überblick über die Anbieter finden Sie im FUCHS-Rating Broker im Test – Die besten Anbieter 2018" (Bestellungen in unserem Web-Shop unter www.fuchsbriefe.de).

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