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Energiewende

Gabriel's Terminkalender

Dutzende Energiewende-Gesetze stehen  in kommenden zwei Jahren in Deutschland noch an. Was ist für Unternehmen wichtig?
„Superminister“ Sigmar Gabriel und sein Ministerium werden die Energiewendereform konsequent abarbeiten. Davon ist fest auszugehen. Bereits der erste Schritt – das EEG-2.0-Gesetz – wurde planmäßig durchgezogen. Nun steht ein Terminkalender für alle weiteren Maßnahmen fest. Unternehmen bekommen damit eine gute Orientierung an die Hand, worauf sie sich einstellen müssen. Doch nicht nur zeitlich, auch inhaltlich folgt das Ministerium konsequent den eigenen Vorgaben. Das am 1. August in Kraft getretene neue Erneuerbarer-Energien-Gesetz (EEG) beinhaltet alle Grundzüge der Reform, wie sie Rainer Baake – der grüne Staatssekretär in Gabriels Stab – noch vor seinem Amtsantritt formulierte. Nun stehen weitere neun Punkte der 10-Punkte-Energie-Agenda auf dem Plan von Gabriel. Einige dieser Punkte betreffen Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen. Diese stellen wir im folgenden für Sie zusammen:
  • Versorgungssicherheit: Ab Herbst 2015 will Gabriel an einem Strommarkt-Design-Gesetz arbeiten. Pläne dazu erscheinen im Grün- und Weißbuch im Laufe des Jahres 2015.
  • Effizienzstrategie: Die Bundesregierung arbeitet jetzt einen Aktionsplan Energieeffizienz aus. Sie definiert verantwortliche Akteure (evtl. auch Firmen), Finanz- und Effizienzinstrumente. Die Planumsetzung soll am 1.12.2014 beginnen.
  • Gebäudestrategie: Eigentümer und Bauunternehmen erwartet bis Ende des Jahres ein neuer Sanierungsfahrplan und im Januar 2015 eine ganzheitliche Gebäudestrategie. Eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWG) und eine neue Energie-Einspeise-Verordnung kommen bis Ende 2016.
  • Übertragungs- und Verteilnetze: Das gesamte Jahr 2016 arbeitet die Bundesnetzagentur an einem neuen Bundesbedarfsplangesetz. Danach wird klar sein, wo die großen Netze verlaufen. Wer wie und unter welchen Umständen Netzentgelte zahlt, entscheidet sich bis Oktober 2015 mit der neuen Netzentgeltsystematik (ARegV).
  • EU Klima-Rechtsrahmen: Unternehmen sollten Vorhaben innerhalb des EU-Rechtsrahmens für den Emissionshandel sowie europäische Klimaziele (Effizienz, CO2-Minderung und Ausbau erneuerbarer Energien bis 2030) im Blick behalten. Diese laufen parallel zu allen innenpolitischen Vorhaben und stehen ebenso auf Gabriels „Watch-List“.
Eine ausführliche Termin-Übersicht über alle anstehenden und laufenden Gesetzesverfahren:

Quelle: BMWi

Fazit: Mit dem Inkrafttreten des EEG ist die Energiewende nicht einmal zu einem Zehntel erledigt. Unternehmen und Bürger können sich jedoch gut mithilfe des Gabriel-Terminkalenders orientieren. Wir werden Sie laufend und vertieft zu allen für Sie relevanten Änderungen informieren.

Hinweise: Wie viele neue Anlagen und wo diese in Deutschland künftig zugebaut werden, erfahren Sie bald im neuen EEG-Anlagenregister des BMWi. Informationen zur Förderung Mittelständischer Unternehmen beim Einsatz Erneuerbarer Anlagen finden Sie hier. In einer kostenlosen Veranstaltung der IHK in Berlin am 3.9. können Sie sich über den neuen rechtlichen Rahmen für die Eigenversorgung informieren.

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