Wenn Bargeld nicht mehr lacht
Auch auf Bargeld lassen sich Negativzinsen erheben. Die Schweizerische Notenbank will die Diskussion dazu nicht vertiefen.
Erst kommt die Bargeldsteuer, danach die Bargeldabschaffung. Dieser Weg zeichnet sich ab, sollte es zu einer lang anhaltenden Phase von Negativzinsen auf Sichteinlagen kommen. In der Schweiz ist die Diskussion schon weiter als in der EU. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat bereits im Januar einen Negativzins von -0,75% eingeführt. Bisher reichen die Geschäftsbanken diesen – wie in Deutschland auch – nur an institutionelle Kunden mit sehr hohen Barbeständen auf den Konten weiter. Bis zu 3% an Kosten für die Cashhaltung sind derzeit schon zu berappen. Hellhörig machte uns eine Aussage der Präsidenten der SNB, Thomas Jordan. Sie fiel während der Pressekonferenz der SNB in der vorigen Woche. Er betonte, dass die Umgehung des Negativzinses mit Bargeld „nicht im Interesse der SNB, der Schweiz und des Bankensystems sei“. Sollte dies dennoch geschehen, habe man bei Bedarf „andere Steuerungsmöglichkeiten“ – etwa, wenn auch für Kleinsparer und ausländische Privatanleger Negativzinsen erhoben werden sollten und diese auf Bargeldhaltung umsteigen. Welche Maßnahmen das sein könnten „vertiefen wir nicht“, sagte uns eine Sprecherin der SNB auf Nachfrage. Im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel heißt es aber: „Die Nationalbank kann zur Gewährleistung der Bargeldversorgung Vorschriften über die Art und Weise, den Ort und die Zeit von Noteneinlieferungen und Notenbezügen erlassen.“ Im Klartext: Sie kann große Scheine – die Schweiz kennt die 1.000-Franken-Note – für ungültig erklären und beim Umtausch eine Gebühr verlangen, die dem Wert des gültigen Negativzinses entspricht oder diesen sogar übersteigt. Dies könnte mit einer Registrierung der Besitzer der Scheine verbunden werden. Auf Basis eines Beschlusses aus dem Jahr 2005 wird die SNB demnächst ohnehin neue Scheine einführen. Auch wenn damals andere Gründe vorgelegen haben, ließen sich neue Scheine und eine Umtauschgebühr jetzt gut miteinander verknüpfen. Letzter Schritt wäre die Abschaffung des Bargelds. Auch dieser wird in Bankenkreisen und der Politik längst diskutiert. Schon bei der Euroeinführung war dies ein Wunschtraum des Kreditsektors.
Fazit: Ein Auslandskonto in der Schweiz als Rettungsanker reicht nicht mehr aus. Im Zweifel sind weitere Konten etwa in den USA oder Kanada nötig. Die Japaner haben übrigens während der langen Deflationsphase US-Dollar in Scheinen gehalten.