Sparer können sich auf Zinsnachzahlungen freuen
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt, das viele Sparer freuen wird. Die Sparkassen werden satte Zinsnachzahlungen leisten müssen. Das ist das Ergebnis des gestrigen Urteils des für Bank- und Kapitalmarktrecht zuständigen XI. Zivilsenat des BGH. Prämiensparer, die einen variablen Zinssatz vereinbart hatten, deren Verträge nicht bereits 2017 oder früher endeten, dürften nun einen Nachschlag bekommen.
Kern des BGH-Urteils: Die Sparkassen kommen