Chef haftet nicht für ungesicherte Treppe auf der Baustelle
Nicht jeder Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften ist immer ein grob fahrlässiges Verhalten, für die der Arbeitgeber haften muss. Berufsgenossenschaften können sich nicht immer die entstandenen Kosten für einen Arbeitsunfall beim Arbeitgeber zurückholen. Bei einem Sturz geht es allerdings manchmal nur um Zentimeter.