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Geldwäschebekämpfung

Vorschneller Verdacht

Wo Rauch ist, ist auch Feuer – doch bei der Geldwäschebekämpfung kommen (zu) viele Bankkunden unbegründet in Verdacht. Das lässt sich an einem Zahlenvergleich ablesen.
Die Verdachtsmeldungen wegen Geldwäsche in Deutschland nehmen deutlich stärker zu als entsprechende Verurteilungen. Der öffentliche Druck auf die Banken zeigt also Wirkung. Treiber ist aber nicht nur das in den letzten Jahren mehrfach verschärfte Geldwäschegesetz. Auch die internen Kontrollsysteme der Banken sind nun effektiver. Von 2008, dem Jahr der Bankenkrise, bis 2014 (neuere Zahlen liegen derzeit nicht vor) haben sich die Verdachtsmeldungen wegen Geldwäsche mehr als verdreifacht. Exakt 6.353 Verdachtsfälle wurden im Jahr 2008 durch Kreditinstitute gemeldet. Im Jahr 2014 waren es dagegen 20.998. Zwischen 2003 und 2008 pendelte die Zahl der Meldungen zwischen 5.814 (2003) und 8.143 (2006). Der Anteil der Kreditinstitute an allen Verdachtsmeldungen beträgt in jedem Jahr knapp unter 90%. Die Anzahl der Verurteilungen wegen Geldwäsche steigt deutlich geringer an. Leider lässt sich nicht präzise sagen, wie viele der Meldungen auf tatsächliche Gesetzesverstöße hinweisen. Denn die Rückmeldungen der Staatsanwaltschaften an das BKA, das die Statistik führt, sind unvollständig. Alternativ kann man die Zahl aller Verurteilungen wegen Geldwäsche betrachten, also auch solcher, die nicht auf Verdachtsmeldungen des Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz (GwG) beruhen. Diese stieg zwar von 2009 bis 2011 stark an (von 518 auf 1.100). Seit 2011 ist sie aber wieder leicht zurückgegangen. Bei weniger als 10% der Meldungen kommt es damit zu Verurteilungen.

Fazit: Der weitaus größte Teil der Meldungen wirft einen unbegründeten Verdacht auf. Angesichts der sehr hohen Zahl solcher Meldungen wirken die Ins-trumente reichlich ineffizient.

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