Geschäftsführer löst Steuerpflicht aus
Vorsicht Falle! Das deutsche Steuerrecht sieht vor, dass ausländische Firmen beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind, wenn sie eine Filiale oder wenigstens einen „ständigen Vertreter" in Deutschland haben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Geschäftsführer einer luxemburgischen Aktiengesellschaft, der sich regelmäßig in Deutschland aufhält, um dort Zahngoldgeschäfte abzuwickeln als ständiger Vertreter des Unternehmens anzusehen ist.
Geschäftsführer ist ständiger Vertreter
In der Konsequenz führt das zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht des ausländischen Unternehmens. Dabei ist es unerheblich, dass im Inland keine Betriebsstätte besteht. Das Finanzgericht hatte zunächst keine Steuerpflicht angenommen. Der BFH hat anders entschieden.
Fazit
Hat ein ausländisches Unternehmen in Deutschland seinen Geschäftsführer als ständigen Vertreter im Einsatz, führt dies zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht.
Urteil: BFH vom 23.10.2018, Az.: I R 54/16