Gesetz ersetzt Tarifverträge
Für die zwölf Sozialkassen in Deutschland wird die Tarifbindung per Gesetz rückwirkend ab 2006 eingeführt.
Rund 2.600 Baubetriebe müssen sich auf kräftige Nachzahlungen an die Sozialkassen einstellen. Der Hintergrund: Für die zwölf Sozialkassen in Deutschland wird die Tarifbindung per Gesetz rückwirkend ab 2006 eingeführt. Damit wird ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts quasi rückgängig gemacht.
Das BAG hatte im Herbst 2016 die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages für die Vergangenheit aufgehoben. Mit dieser Entscheidung entfiel die Beitragspflicht für nicht tarifgebundene Betriebe an die Sozialkassen. Das BAG monierte vor allem die Modalitäten der Feststellung der Allgemeinverbindlichkeit durch einen Referatsleiter des Bundesarbeitsministeriums.
Die Tarifbindung wird nun per Gesetz geschaffen – und zwar rückwirkend ab 2006. Dabei geht es um Millionen Euro. Von den 80.000 Baubetrieben sind etwa 2.600 betroffen. Sie haben Beitragsschulden von 476 Mio. Euro. Das Baugewerbe wird zuerst zahlen müssen. Hier wurde bereits im Mai ein entsprechendes Gesetz gemacht. Ein Gesetz für die übrigen elf Sozialkassen folgt, bspw. für Maler und Lackierer oder das Versorgungswerk der Presse.
Die Sozialkassen können das Geld somit jetzt eintreiben. Bisher blockierten die Arbeitsgerichte die Zahlung, weil die Rechtslage unklar war. Nunmehr sind sie verpflichtet, auf Antrag der jeweiligen Kasse sofort die Leistungen anzuordnen.
Die Bundesregierung sieht diese gesetzliche statt der tariflichen Regelung mit Unbehagen. Deshalb soll 2020 evaluiert werden, ob sich das Verfahren bewährt hat. Dabei geht es um das Durchbrechen elementarer gesetzlicher Bestimmungen – bisher hatten die Unternehmen Rechtsschutz vor der Vollstreckung. Jetzt zahlen sie allein aufgrund einer neuen Gesetzeslage, nicht aufgrund eines Urteils.
Fazit: Der Rechtschutz von Unternehmen wird mit diesem Gesetzesvorhaben rückwirkend und zukünftig geschwächt. Dafür werden die Sozialkassen ordentlich zusätzlich gepolstert.