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2004
Mietverträge gelten auch für Erben

Kein Eigenbedarf per MIetvertrag

In Mietverträgen kann die Kündigung für Eigenbedarf des Eigentümers ausgeschlossen werden. Solche Klausel schützt den Mieter auch dann, wenn eine Wohnung vererbt worden ist und der alte Mietervertrag weiter gilt.

Ein Mietvertrag, der eine Kündigung zum Eigenbedarf untersagt, ist gültig. Der Vermieter kann sich nicht auf Unzulässigkeit berufen. Dies gilt auch bei einem Eigentümerwechsel. Der Vertrag gilt weiter. Aus einem solchem Vertrag kommen Sie nur durch eine Kündigung der Klausel heraus – wobei der Mieter damit einverstanden sein muss. So entschied das Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 11. 1. 2018, Az. 22 S 116/17).
Das Recht auf Eigenbedarfskündigung wird durch eine entsprechende Mietvertragsklausel wirksam ausgeschlossen. Denn den Mietvertragsparteien steht es frei, einen weitergehenden Kündigungsausschluss zugunsten des Mieters zu vereinbaren. Eine Einschränkung der Mieterrechte ist dagegen nach herrschender Rechtsprechung nicht ohne erhebliche Gegenleistungen möglich.

Fazit: Prüfen Sie penibel die Mietverträge vor dem Kauf einer Wohnung.
Empfehlung: Bieten Sie eine Zahlung bei Einverständnis zur Kündigung der Klausel an. Bringen Sie das ggf. schon in die Kaufpreisverhandlungen mit ein.

Empfehlung: Bieten Sie eine Zahlung bei Einverständnis
zur Kündigung der Klausel an. Bringen Sie
das ggf. in die Kaufpreisverhandlungen mit ein.

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