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Eigenbedarf
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  • Unwirksam bei berechtigten Zweifeln

Eigenbedarfskündigung als Druckmittel

Person hält Brief mit Kündigung
Symbolbild Kündigung. © thorstenschiller / stock.adobe.com
Immer wieder eskalieren Streitereien zwischen Mietern und Vermieter. Was passiert, wenn der Vermieter daraufhin eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, um Druck auf die Mieter aufzubauen, musste in einem aktuellen Fall das Amtsgericht (AG) Münster entscheiden.
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  • Rechnung muss Anforderungen erfüllen

Eigenbedarfs-Kündigung muss beweisbar sein

Ein Brief und eine Kündigung
Brief und Kündigung. © Stadtratte / Getty Images / iStock
Möchte der Vermieter eine Wohnung selbst nutzen, kann er dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. Manchmal ist der Bedarf aber nur vorgetäuscht. Darf dann der Mieter einen Detektiv beauftragen und die Kosten dafür auch noch dem Vermieter in Rechnung stellen?
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  • Zwei Mietverträge: Sind Stellplatz und Wohnung getrennt kündbar?

Verknüpfung von zwei Mietverträgen

Leerer Parkplatz vor einer Hecke
Leerer Parkplatz vor einer Hecke. © oppdowngalon / Fotolia
In vielen Fällen wollen Mieter zusätzlich zur Wohnung auch gleich noch eine Garage, einen Tiefgaragenstellplatz oder einen Parkplatz anmieten. Viele Eigentümer fragen sich, ob es rechtlich einen Unterschied macht, wenn der Pkw-Platz zusammen mit der Wohnung oder vollkommen unabhängig davon mit einem Garagenvertrag vermietet wird?
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  • Wirksame Eigenbedarfskündigung hat formale Voraussetzungen

Dauer und Intensität der Wohnungsnutzung sind anzugeben

Kündigt ein Vermieter eine Mietwohnung wegen Eigenbedarfs, muss er dies sauber und gut begründen. Formale Fehler führen dazu, dass die Wohnung nicht geräumt werden muss.
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  • Anspruch auf Ersatz tatsächlicher Umzugskosten und doppelter Mietbelastung

Vorgetäuschter Eigenbedarf wird teuer

Einer Kündigung wegen Eigenbedarfs können sich Mieter oftmals nur schwer entziehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) mahnt deshalb generell eine genaue Prüfung an. In jedem Fall kommt der Vermieter in arge Bedrängnis, wenn seine Angaben sich als falsch erweisen.
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  • Interesse allein reicht nicht

Vermieter müssen Eigenbedarf klar benennen

Eigenbedarf ist nach Mietschulden der zweithäufigste Grund, warum ein Vermieter einen Mietvertrag kündigt. Eine erfolgreiche Eigenbedarfskündigung ist allerdings an Bedingungen geknüpft.
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  • BFH gibt konkrete Hinweise

So vermeiden Sie durch Eigennutzung die Spekulationssteuer

Wenn Sie eine Immobilie im Privatvermögen innerhalb von zehn Jahren verkaufen, hält der Fiskus die Hand auf. Das aber können Sie mit etwas Aufwand vermeiden. Das oberste Steuergericht sagt jetzt wie.
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  • Mehrere Immobilien zu eigenen Wohnzwecken nutzen

Gretchenfrage Selbstnutzung

Wenn Sie mehrere Immobilien im Privatvermögen verkaufen wollen, sollten Sie versuchen, dass Ihnen diese vorher zu eigenen Wohnzwecken zur Verfügung stehen. Denn das hat steuerlichen Vorteile. Man sollten natürlich wissen, was das bedeutet: zu eigenen Wohnzwecken.
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  • Mietverträge gelten auch für Erben

Kein Eigenbedarf per MIetvertrag

In Mietverträgen kann die Kündigung für Eigenbedarf des Eigentümers ausgeschlossen werden. Solche Klausel schützt den Mieter auch dann, wenn eine Wohnung vererbt worden ist und der alte Mietervertrag weiter gilt.
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  • Lange Fristen für Eigenbedarf

Minimum drei Jahre

Die Mindestfrist für die Eigenbedarfskündigung zu Lasten von Mietern beträgt drei Jahre. Das entschied der Bundesgerichtshof. Allerdings gilt dies nicht bundesweit; einige Kommunen haben längere Fristen vorgegeben...
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