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Merkels Infektionsschutzgesetz

Corona-Kanzlerin statt Föderalismus

Der eskalierende Unions-Kampf um die K-Frage wird als Täuschungsmanöver genutzt. Es erfüllt den Zweck, von der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abzulenken. Denn das Gesetz, das auf Initiative von Kanzlerin Angela Merkel erneut verschärft werden soll, ist ein Ermächtigungsgesetz und dient der Einschränkung des Föderalismus.

Das neue IfSG soll die Bundesregierung ermächtigen, selbst Verordnungen zu Schutz vor Corona zu erlassen. Umgekehrt werden die Länder automatisch entmachtet. Begründet wird der Vorstoß damit, dass sich die Länder nicht an mit der Kanzlerin beschlossene Maßnahmen (z. B. Notbremse ab Inzidenz 100) halten. Das mag auch durchaus ein Ärgernis für die Kanzlerin sein. Aber Infektionsschutz ist – wie z. B. Bildung – Ländersache.

Das IfSG ist ein Ermächtigungsgesetz – überspanne ich diesen Bogen? Ich denke, nein. Die deutschen Ermächtigungsgesetze dienten dazu, die Gewaltenteilung, die Grundlage des Verfassungsstaates, aufzuheben. Sie sollten die föderale Gliederung Deutschlands zentralisieren. Genau das ist das erklärte Ziel - natürlich gut begründet und wohlmeinend, dem deutschen Volke dienend.

Tür-Öffner für Corona-Diktatur

Die Neufassung des IfSG nach Merkels Vorstellungen öffnet der Corona-Diktatur per Verordnungen die Tür. Das glauben Sie nicht? Was, wenn die Regierung beschließt, dass 50 wieder die neue 100 ist? Oder gar die 0? Was, wenn Merkel und Co. zur Vermeidung von Ansteckungen auch am Tage Ausgangsbeschränkungen verordnen? Reisen bleiben ohnehin verboten. Was, wenn Menschen nur noch mit Sondergenehmigung ihren Landkreis verlassen dürfen? Was, wenn die Regierung beschließt, dass Medien, die kritisch über die Corona-Politik berichten, „wegen Volksverhetzung“ eingeschränkt werden? Vielleicht beschließt die Regierung auch, dass „angesichts der nationalen Notlage und der heraufziehenden 4. Welle Bundestagswahlen vorerst nicht durchführbar“ seien. Was, wenn die Regierung beschließt, so lange im Amt zu bleiben, bis die WHO die Corona-Pandemie offiziell für beendet erklärt?

Zugegeben, das sind einige Extreme und weit hergeholte Fragen. Das Entscheidende ist aber: Es wäre möglich. Kommt dieses Gesetz, kann niemand mehr eingreifen. Die Gewaltenteilung wäre abgeschafft. „Kein Bürgermeister vor Ort, kein Landrat, keine Landesregierung, nicht einmal Verwaltungsgerichte. Nur das Bundesverfassungsgericht könnte Entscheidungen kassieren.“ Das sagt Jens Gnisa, bis 2019 Vorsitzender des Dt. Richterbundes, heute Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld. 

Stunde der Opposition

Natürlich werden viele sagen, das alles geschehe in bester Absicht. Und sie werden beteuern, dass dieser Schritt zwingend nötig sei und es keinen Missbrauch geben werde. Aber, alles was geht, wird irgendwann auch gemacht. Und wenn mich die Geschichte und die jüngeren Erfahrungen in der Pandemie etwas gelehrt haben, dann das: Nichts ist so dynamisch und unvorhersehbar wie akute Krisenpolitik.

Die Union hat schon signalisiert, dass sie hinter Merkel steht. Die SPD auch. Die Grünen - entscheidende Akteure im Bundesrat - dürften sich wohl auch in vorauseilendem Regierungsgehorsam zu einem Ja durchringen. Kurz: Jetzt ist die Stunde der Opposition. 

Wenn die Bundestagsabgeordneten und die Länder nicht den Mut und die Kraft haben, gegen dieses Merkel-IfSG zu stimmen, dann können wir den Bundestag und die Landtage gleich komplett abschaffen – und uns dann wenigstens viel Geld und ewige Diskussionen sparen. Ihr Stefan Ziermann

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