Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2878
Der Digital Services Act gilt ab 17. Februar

Mehr Bürokratie, weniger Meinungsfreiheit, geringere Rechtssicherheit

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag FUCHSBRIEFE
Haben Sie einen Webshop? Dann dürfen Sie sich auf den nächsten Schritt in Richtung Bürokratieaufbau, erweiterte Rechtsunsicherheit und Rückbau der Meinungsfreiheit „freuen“. Am 17. Februar gilt in Deutschland der Digital Services Act (DSA), den die EU-Kommission schon 2022 initiiert hat. Doch so mancher kleine Seitenbetreiber wird jetzt erst merken, was da auf ihn zurollt. FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber sieht in dem Gesetz mehr Schaden als Nutzen – nicht nur für die Unternehmen.

Der Gesetzgeber formuliert es ausweichend so: „Ein möglicherweise höherer Aufwand dieser und anderer betroffenen Unternehmen aus Drucksache 676/23 -4-Vorgaben des DSA wird hier nicht beziffert, da sich die Verpflichtungen nicht aus dem Bundesrecht, sondern unmittelbar aus europäischen Regelungen ergeben“ – selten so gelacht. Zudem besteht immer das Risiko, etwas zu übersehen: Ein neues Eldorado für Abmahn-Kanzleien tut sich auf. Diese unrühmlichen Angelegenheit hat aber noch einen weiteren Kern: Der Digitale Dienste Akt ist ein nächster Schritt, das Rechtsstaatsprinzip und die grundgesetzlich – eigentlich – garantierte Meinungsfreiheit aufzuweichen.

Bürokratieaufbau für jedermann

Zunächst zu Punkt 1, dem Bürokratieaufbau: Betroffen vom DSA sind sämtliche Online-Anbieter. Dazu zählen Internetanbieter, Domänennamen-Registrierstellen, Hosting-Dienste wie Cloud- und Webhosting-Dienste, Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft, gerne auch als „Alternative zum Kapitalismus“ bezeichnet, und Social-Media-Plattformen, und zwar egal wie groß oder klein sie sind. Neben einer Reihe von Angaben, die die meisten Internetseitenbetreiber bereits implementiert haben, wie die Kontrolle von Inhalten und die Erstellung von Vorgaben, welche Inhalte nicht veröffentlicht werden dürfen und welche gesperrt oder gelöscht werden, werden zudem jährliche Transparenzberichte zur stattgefundenen Inhaltemoderation fällig. Dort muss zumindest die Anzahl der eingegangenen Anfragen und die Anzahl derjenigen, bei denen die Behörden an der Lösung beteiligt waren, aufgeführt werden.

Das war’s aber noch nicht. Haben Sie im Shop ein Empfehlungssystem implementiert, müssen sie dessen Funktionsweise genau erläutern sowie die Kriterien für ein Ranking von Suchergebnissen oder Lese-Empfehlungen darlegen. Gezielte Werbung (Targeted Advertising) für Minderjährige oder „anderweitig geschützte Zielgruppen“ ist ab sofort verboten. Und bitte vergessen Sie die halbjährliche Publikation der Nutzerzahlen nicht, ein monatlicher Durchschnittswert reicht.

Je größer die Plattform, desto höher der Aufwand

Wenn eine Website als Hosting-Dienst zu qualifizieren ist, sind zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Bei Hosting-Diensten werden Nutzerdaten und -inhalte nicht nur als nebenrangige Funktion – etwa bei Kommentaren unter Artikeln – gespeichert, z.B. in Blogs, Social Media Auftritten. Sie sind dort elementar für die Funktionsweise. Hier muss ein Melde- und Abhilfeverfahren („Notice and action“) für die Meldung rechtswidriger Inhalte, die auf dem Dienst gespeichert werden, eingerichtet werden. Und bitte halten Sie Vorlagen für die Erfüllung der Begründungspflicht bei Entscheidungen im Rahmen der Inhaltemoderation („Statement of Reasons“) bereit. Auch das ist Pflicht. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen wie Amazon, Facebook, Youtube, Wikipedia, Instagram & Co. gelten zusätzliche Vorschriften, „weil diese besondere Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte und für Schäden in der Gesellschaft bergen“.

Eingriff in die Meinungsfreiheit

Und damit sind wir beim nächsten, mindestens ebenso gravierenden Punkt des DSA, dem Eingriff in die Meinungsfreiheit. Denn wieder einmal ist in der Politik Orwell unter den einschmeichelnden Begriffen „Fairness und Transparenz“ am Werk. Behauptet der Gesetzgeber doch mit dem DSA die Meinungs- und Informationsfreiheit schützen zu wollen, gibt aber in Artikel 34 Nummer 5 und 84 unter den „Erwägungsgründen“ an, dass auch „anderweitig schädliche Informationen“ (und nicht nur rechtswidrige) zu löschen sind. Darunter fallen „irreführende und täuschende Inhalte“ einschließlich „Desinformationen“. Was muss dann mit den Artikeln passieren, die die aufsehenerregende Recherche des staatlich mitfinanzierten Rechercheportals Correctiv mit der Behauptung zitieren, im November hätten sich Rechtsextreme in Potsdam zu einem „Geheimtreffen“ zusammengefunden, um über „Deportationen“ von Menschen zu diskutieren, „wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben … auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind“. Ein Treffen, das „gegen die Existenz von Menschen in diesem Land gerichtet“ sei. Klar ist: Es handelt sich bei diesen Aussagen um interpretierende Behauptungen. Der Begriff „Deportation“ ist nachgewiesen nie gefallen. Diese Interpretation des Geschehens hat dazu geführt, dass Hunderttausende in Deutschland „gegen Rechts“ auf die Straßen gegangen sind. Darf man so was noch schreiben? Ist das eine Präzisierung oder ein Irreführung – die zudem nachweislich für Aufruhr sorgt. Und wer befindet über schädlich oder nicht?

Wie eng wird der Meinungskorridor gehalten? Und was wird mit Diensten passieren, die in einem „Drittstaat“, meinetwegen China, ihren Hauptsitz haben? Werden sie letztlich abgeschaltet, wenn sie nicht die richtige Haltung bei der Löschung von Beiträgen beweisen? Und wie stark wird das Prinzip des vorauseilenden Gehorsams wirken, wenn Bußgelder in erheblichem Umfang drohen? Die Kosten für die neu einzurichtenden 70,56 Planstellen und zusätzlichen Sachkosten für IT etc. von rund 1 Mio. EUR p.a. bei der Bundesnetzagentur sollen jedenfalls „teilweise über Bußgelder refinanziert werden“. Dabei steht das nächste „Bürokratiemonster“ schon vor der Tür: das KI-Gesetz der EU, das dann Geldbußen bis 35 Mio. EUR ermöglichen soll. Ich finde: Die Politik hält zwei ihrer zentralen Versprechen gerade nicht ein: Bürokratie abzubauen und klare Regeln zu schaffen unter denen Bürger im Netz agieren können. 

Meine Erwartung ist: Die Plattformen verlieren für die öffentliche Debatte an Relevanz – wie es mit Twitter bereits geschieht. Stattdessen wird der „Meinungs-Austausch“ verstärkt in private Chatgruppen verlegt, radikaler und am Ende die Polarisierung der Gesellschaft verstärkt. Kurz: Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Schaden des DSA ist größer als sein Nutzen. Herzlich grüßt Sie Ihr Ralf Vielhaber
Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang