Moral vor Recht?
Das war ein unglaublicher Fauxpas des Bundespräsidenten! „Wer Menschenleben rettet, kann kein Verbrecher sein." Mit dieser Generalabsolution für Carola Rackete wischt das deutsche Staatsoberhaupt mit einem Satz die Grundlagen unseres Staatswesens vom Tisch. Er stellt die Moral über das Recht. Wo das Herz so heiß und heftig schlägt, wer will sich da noch an kalte Paragrafen halten? Das klingt richtig und ist dennoch doch völlig falsch. Damit findet eine seit Jahren voranschreitende Entwicklung ihren vorläufigen unguten Höhepunkt. Der Bundespräsident frönt der Gesinnungsethik.
Zu den Tatsachen. Das Maritime Rescue Coordination Centre hatte der Sea-Watch 3 den Hafen von Tripolis als sicheren Ort angeboten. Kapitänin Carola Rackete kannte die Haltung der Italiener zur Flüchtlingsaufnahme und Anlandung von Flüchtlingsschiffen. Und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hatte einen Eilantrag von Sea-Watch zum Anlegen in Italien mit der Begründung abgelehnt, es bestehe keine akute Gefahr für die an Bord befindlichen Menschen.
Rackete hat das alles missachtet. Und wie ich unterstelle: von Anfang an eingeplant. Sie wollte den moralischen Aufschrei zur Außerkraftsetzung des geltenden Rechts. Als Vertreterin der Zivilgesellschaft glaubt sie das für sich in Anspruch nehmen zu können.
Der vordergründige moralische Anspruch der NGOs ist zumindest zweifelhaft
Leider ist die Sache nicht so einfach, wie es die NGOs gerne hätten. Sie laden die Probleme Afrikas buchstäblich in den Hafenstädten Europas ab. Niemand hat sie dazu demokratisch mandatiert. Ein NGO kann nicht abgewählt werden.
Und selbst der vordergründige moralische Anspruch ist zweifelhaft. Niemand kann ermessen, wie groß die Sogwirkung ist, die die private Seenotrettung auslöst. Vielleicht wären es statt 6.000 Ertrunkenen im Mittelmeer nur 4.000, hätten NGOs nicht beständig die Versuche der Politik unterlaufen, die Flucht aus Afrika nach Europa zu unterbinden.
Vor etwas mehr als zehn Jahren hatte die politische und mediale Öffentlichkeit noch ein Sensorium für Verantwortungsethik. Denken wir zurück an den traurigen Fall des Bankierssohnes von Metzler. Ein Kriminalkommissar hatte dem Mörder mit Folter gedroht, um das Versteck des (bereits toten) Jungen zu erfahren. Es gab ein Strafverfahren, das mit einem Schuldspruch endete. Undenkbar, dass sich der damalige Bundespräsident Johannes Rau so geäußert hätte wie Steinmeier im Fall Rackete.
Es grüßt Sie Ihr