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Medienfreiheit und Medienüberwachung sind zwei Seiten einer Medaille

Wie frei dürfen Medien sein?

Stefan Ziermann, Chefredakteur FUCHSBRIEFE
Von China lernen, heißt siegen lernen. Das haben sich wohl EU und Bundesregierung mit Blick auf die Pressefreiheit gedacht. Denn die Regierung hat in der Nationalen Sicherheitsstrategie einige interessante Ausführungen zur Pressefreiheit gemacht. Die passen auffallend gut zum neuen EU-Medienfreiheitsgesetz, das aber in der Praxis ganz schnell ein Medienüberwachungsgesetz sein kann, meint FUCHSBRIEFE-Chefredakteur Stefan Ziermann.

Die EU und die deutsche Regierung haben in puncto Pressefreiheit von China (Hongkong) gelernt. China hat in seinem „Nationalen Sicherheitsgesetz“ Einschränkungen der Pressefreiheit beschlossen. Mit den Änderungen und Einschränkungen können kritische Stimmen in den Medien besser kontrolliert und unterdrückt werden. Künftig könne ein Journalist, der von einer Demonstration berichtet, sogar eines Verbrechens angeklagt werden.

Kritik mit moralisch erhobenem Zeigefinger aus Europa gab es prompt. Medien wie der Deutschlandfunk, der Merkur und die TAZ haben das neue Gesetz in China scharf angegriffen und kritisiert. Es sei „das Ende der freien Presse“ (Merkur) und „unterdrücke kritische Presse“ (TAZ).

Pressefreiheit soll eingeschränkt und Journalisten überwacht werden

Europa fährt aber in der gleichen Richtung – auch wenn das entsprechende Gesetz euphemistisch Medienfreiheitsgesetz heißt. Ursprünglich war der Name sogar Programm. Denn eigentlich sollte das Gesetz Journalisten vor staatlicher Überwachung schützen. Es sollte europaweit ein Verbot von Überwachungsmaßnahmen, Inhaftierung und Beschlagnahmungen gegen Journalisten zur Ausforschung ihrer Quellen eingeführt werden. Es sollte auch ein Verbot des Einsatzes von Staatstrojanern gegen Journalisten geben. Hintergrund war, dass viele Staaten (z.B. Spanien, Griechenland, Ungarn, Polen) Journalisten staatlich überwacht haben. Das wurde von den Ländern stets mit „der nationalen Sicherheit“ begründet.

Der EU-Rat hat jetzt den Entwurf für das Medienfreiheitsgesetz beschlossen. Demnach wird Staaten exakt mit der Begründung der „nationalen Sicherheit“ erlaubt, Staatstrojaner gegen Journalisten einzusetzen. In der Praxis wird damit genau das Gegenteil dessen ermöglicht, was ursprünglich – zumindest offiziell – intendiert war. Aus dem Medienfreiheitsgesetz wird so eine Medienüberwachungsgesetz. Der Einsatz von Überwachung wird blanko legalisiert.

Bundesregierung will bestimmen, was Desinformation ist

Das passt zur im Juni vorgestellten Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung. In der Logik der Regierung hängt die nationale Sicherheit von äußeren Bedrohungslagen ab. Die aber korrelieren eng mit der inneren Sicherheit. Darum müsse es eine "integrierte Sicherheitspolitik" geben. 

Um die innere Sicherheit zu gewährleisten, müsse vor allem "Desinformation" bekämpft werden. Das schreibt Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne), die federführend die Nationale Sicherheitsstrategie entwickelt hat. Klar ist für Baerbock dabei, dass die Regierung ausreichend staatliche Informationen bereitstelle. Das seien im Gegensatz zu „Desinformation“ zuverlässige Informationen. In dieser Lesart falle den Medien nicht die Rolle der Vierten Gewalt, sondern eine staatstragende Rolle zu. Eine Kernfrage sei darum, wie "frei unsere Medienlandschaft ist", so Baerbock im Vorwort. Die Antwort liefert sie gleich mit: Die freie Medienlandschaft könne bestimmten Zielkonflikten zum Opfer fallen. 

Wer definiert, was Desinformation ist?

Um die innere Sicherheit zu gewährleisten, will die Regierung auch eine "Strategie zum Umgang mit Desinformationen vorlegen." Doch wer definiert, was Desinformation ist? Vielleicht dann künftig ein „Wahrheitsministerium“? Und wer definiertm mit Blick auf das neue EU-Gesetz, wann die „nationale Sicherheit“ betroffen sein könnte? Der Blick auf die Corona-Krise zeigt, dass es sich der Blick auf die Umstände im Zeitverlauf massiv verändern kann. Diverse Gerichtsurteile bestätigen einst „desinformative“ Berichte über diverse Missstände und verfassungswidrige Entscheidungen.
Fazit: Der EU-Rat hat eine Gesetzesvorlage beschlossen, die es prinzipiell ermöglicht, Journalisten mit Staatstrojanern zu überwachen. Auch die Bundesregierung hält es für angemessen, Medienfreiheit in bestimmten Situationen zu begrenzen. Hier zeigt sich die Doppelmoral: Obwohl der „Westen“ Chinas Gesetz kritisiert, führt er dieselbe Begründung dafür an, die Pressefreiheit beschränken zu können.
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