Verfassungsgericht: Kritische Kommentare erlaubt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung zum zweiten Mal ausgebremst. Erst musste es die Ampelkoalition in Haushaltsfragen auf den korrekten Weg zwingen. Nun hat das oberste Gericht der Regierung untersagt, einen kritischen Kommentar eines Journalisten gerichtlich zu verbieten. Dieses Novum ist aber nur ein Mosaik-Steinchen in einer ganzen Reihe von Versuchen, kritische Berichterstattung zu unterbinden, meint FUCHSBRIEFE-Chefredakteur Stefan Ziermann