Mit Wissenschaft gegen das Finanzamt
Die medizinische Forschung errang jüngst einen Sieg - vor dem obersten deutschen Finanzgericht. Dort klagte eine Patientin, die die Kosten einer OP absetzen wollte. Die Argumentation des Finanzamts hielt aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr stand.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse können dadurch veraltete Steuerregeln verdrängen. Darüber durfte sich eine Klägerin freuen, die eine Liposuktion (Fettabsaugung)