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Wert der Immobilie entscheidend für Schenkungssteuer

Mittelbare Grundstücksschenkung und Schenkungssteuer

Immobilien-Kauf. © SusanneB / Getty Images / iStock
Bei Schenkungen mittels mittelbarer Grundstücksschenkung ist es wichtig, den Wert des Grundstücks sorgfältig zu bestimmen, um eine gerechte Schenkungssteuer zu gewährleisten. Doch wie wird der Wert bestimmt? Dazu gibt es verschiedene Verfahren und die sorgten für Streit.

Bei Schenkungen über eine mittelbare Grundstückssteuer sollte genau auf die Immobilienbewertung geachtet werden. Beim Instrument der mittelbaren Grundstücksschenkung schenkt jemand einem anderen Geld mit der Auflage, damit ein bestimmtes Grundstück zu erwerben. Das Geld wird also nicht direkt verschenkt, sondern indirekt das Grundstück.

Dabei fällt (unter Beachtung der Freibeträge) die Schenkungssteuer an. Für die Berechnung der Schenkungssteuer muss der Wert des Grundstücks bestimmt werden. Dabei werden Ein- und Zweifamilienhäuser normalerweise nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Nur wenn keine Vergleichspreise vorhanden sind, wird das Sachwertverfahren angewendet.

Vom Vater ermittelter Wert hat keinen Bestand

Im vorliegenden Fall hatte der Vater seiner Tochter Geld für den Kauf von Immobilien geschenkt. Da es keine Vergleichspreise gab, setzte das Finanzamt den Wert der Schenkung auf den Kaufpreis der Grundstücke fest. Der vom Vater ermittelte Sachwert hätte viel niedriger gelegen als die tatsächlichen Kaufpreise. Vor dem Bundesfinanzhof hatte der Vater damit allerdings keinen Erfolg.

Fazit: Eine genaue Bewertung durch Experten wie Steuerberater oder Immobilienbewertungsgutachter hilfreich sein kann, um Fehler bei der Bewertung zu vermeiden und mögliche Probleme mit dem Finanzamt zu verhindern.

Urteil: BFH, II R 14/20

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