Mittelbare Grundstücksschenkung und Schenkungssteuer
Bei Schenkungen über eine mittelbare Grundstückssteuer sollte genau auf die Immobilienbewertung geachtet werden. Beim Instrument der mittelbaren Grundstücksschenkung schenkt jemand einem anderen Geld mit der Auflage, damit ein bestimmtes Grundstück zu erwerben. Das Geld wird also nicht direkt verschenkt, sondern indirekt das Grundstück.
Dabei fällt (unter Beachtung der Freibeträge) die Schenkungssteuer an. Für die Berechnung der Schenkungssteuer muss der Wert des Grundstücks bestimmt werden. Dabei werden Ein- und Zweifamilienhäuser normalerweise nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Nur wenn keine Vergleichspreise vorhanden sind, wird das Sachwertverfahren angewendet.
Vom Vater ermittelter Wert hat keinen Bestand
Im vorliegenden Fall hatte der Vater seiner Tochter Geld für den Kauf von Immobilien geschenkt. Da es keine Vergleichspreise gab, setzte das Finanzamt den Wert der Schenkung auf den Kaufpreis der Grundstücke fest. Der vom Vater ermittelte Sachwert hätte viel niedriger gelegen als die tatsächlichen Kaufpreise. Vor dem Bundesfinanzhof hatte der Vater damit allerdings keinen Erfolg.
Fazit: Eine genaue Bewertung durch Experten wie Steuerberater oder Immobilienbewertungsgutachter hilfreich sein kann, um Fehler bei der Bewertung zu vermeiden und mögliche Probleme mit dem Finanzamt zu verhindern.
Urteil: BFH, II R 14/20