GmbH-Einlagen: Wie Gesellschafter Schenkungssteuer vermeiden können
Der Bundesfinanzhof steht kurz davor, eine steuerliche Unklarheit bei GmbH-Kapitaleinlagen zu klären. Hintergrund ist § 7 Abs. 8 ErbStG, der Einlagen als steuerpflichtige Schenkungen behandelt, wenn sie den Wert der Anteile anderer Gesellschafter erhöhen. Eine Lösung könnte die gesellschafterbezogene Zuordnung von Einlagen sein.