Sonderwunschleistungen grunderwerbssteuerpflichtig
Beim Erwerb eines Grundstücks, bei dem der Bau der Immobilie noch ansteht, ist es möglich, dass nachträglich noch Sonderwünsche angebracht werden. Stehen diese aber im direkten Zusammenhang zum Kauf, dann hat das Auswirkungen auf die Grunderwerbssteuer.