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Neue Förderung für Forschung und Entwicklung

Nehmen Sie die Forschungsförderung mit

Symbolbild Forschung. © Cakeio / Getty Images / iStock
Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, sollten an die Forschungsförderung denken. Seit letztem Jahr können alle forschenden Unternehmen - vom Einzelunternehmer bis zum Großunternehmen - eine Forschungsförderung beantragen, mit der ein Viertel der Personalkosten in F und E zurückerstattet werden.

Viele forschende Unternehmen nehmen die verfügbaren Förderungen nicht mit. Das zeigt eine Studie des ZEW (Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung). Demnach wird Forschungsförderung nur von 18% der Maschinenbauunternehmen, (eine Branche, in der Unternehmen ohne eigene Entwicklungen die Ausnahme sind) genutzt. Fast die Hälfte der Firmen kennt die Förderung nicht.

Unternehmen aller Größen können Förderung erhalten

Seit April 2021 können Unternehmen die neue Forschungsförderung beantragen. Größe spielt dabei keine Rolle. Vom Einzelunternehmer bis zum Großunternehmen können alle eine Förderung erhalten. Gefördert werden bis zu 25% der Personalausgaben für Forschung und Entwicklung, maximal 500.000 Euro je Unternehmen im Jahr. Auch Forschungsaufträge, die an Dritte vergeben werden, können bezuschusst werden. Dann wird die Förderung auf die Ertragssteuer angerechnet. Ist die Zulage höher als die Steuerschuld, wird der Rest ausbezahlt.

Zweistufiger Antrag

Der Antrag erfolgt zweistufig. Zuerst muss ein Antrag auf Bescheinigung gestellt werden (auf der Webseite www.bescheinigung-forschungszulage.de). Dort muss begründet werden, dass die Arbeiten ein neuartiges Produkt oder Kenntnisse bringen sollen, dass ein Risiko besteht, die Ziele nicht zu erreichen und dass die Arbeiten daran planmäßig durchgeführt werden. Wird die Bescheinigung erteilt, muss diese beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, um die Förderung zu erhalten.

Fazit: Für alle Unternehmen, die Forschung oder Entwicklung betreiben eine interessante Förderung.

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