Neue Regelungen für Agrar-PV-Anlagen
Die Bundesregierung hat einen klaren rechtlichen Rahmen für Agrar-PV-Anlagen geschaffen. Das sind Solaranlagen, auf bis zu 6 Meter hohen Ständern über Feldern errichtet werden. So kann Landwirtschaft betrieben und zugleich Solarstrom erzeugt werden. Die Flächen werden auch künftig als landwirtschaftliche Flächen behandelt. Das ist steuerlich, erbschafts- und beihilferechtlich wichtig (EU-Agrarsubventionen).
Der Bauernverband befürwortet Agrar-PV, weil die Technik den Landwirten zusätzliche Einnahmen ermögliche und den Flächennutzungskonflikt zwischen Landwirtschaft und Solarenergie auflöse. Aktuell gibt es Solar-PV-Anlagen mit einer Leistung von 14 MWp.