Nutzungsüberlassung ist geldwert
Verpflichtet sich der Käufer eines Grundstücks, dieses dem Verkäufer ohne angemessenes Entgelt weiter zur Nutzung zu überlassen, ist das steuerlich eine “Gegenleistung". Auf Basis dieser „Gegenleistung“ fällt dann Grunderwerbsteuer an. Das gilt auch dann, wenn der Käufer ansonsten keinerlei Zahlungen für das Grundstück leisten muss.
Eine Gegenleistung definiert § 9 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetzes. Danach ist dies der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Nutzungen sind u.a. die Vorteile, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt. Überlässt der Grundstückskäufer die Nutzung über den Zeitpunkt der Grundstücksübergabe hinaus unentgeltlich dem Verkäufer, liegt darin ein geldwerter Vorteil.
Fazit: Passen Sie mit der Gewährung von Nutzungsrechten beim Grundstückskauf auf. Sonst erhöht das über die Grunderwerbsteuer am Ende Ihren Kaufpreis.
Urteil: BFH, Urteil II R 37/18