Bayern schert aus
Jetzt haben sich die Bayern dem Ländererlass zur konkreten Umsetzung in den Finanzämtern verweigert. Der Erlass der Finanzbehörden stößt aber auch auf grundsätzliche Kritik.
Die neue Erbschaftsteuer wird zur behördlichen Lachnummer. Offiziell ist sie seit dem 30. Juni 2016 in Kraft, obwohl das neue Gesetz erst am 9. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Zum 22. Juni 2017 haben die Finanzbehörden einen Ländererlass zur Durchführung und Festlegung der offenen Fragen zur Besteuerung in den Finanzämtern erarbeitet – immerhin 90 Seiten! Den haben sie vor wenigen Tagen veröffentlicht.
Jetzt haben sich die Bayern dem Ländererlass zur konkreten Umsetzung in den Finanzämtern verweigert. Das bedeutet: Im Freistaat werden künftig wichtige Punkte bei der Besteuerung von größeren Erbschaften von Unternehmen anders gesehen als im Rest Deutschlands.
Formal ist das sogar korrekt. Denn die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer. Zuständig ist das Finanzamt am Wohnort des Erblassers/Schenkers. Sind an einem Erbfall mehrere inländische Erwerber mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in verschiedenen Finanzamtsbezirken beteiligt, ist dasjenige örtliche Finanzamt zuständig, das zuerst mit der Sache befasst wird.
Da Bayern gemeinhin als besonders wirtschaftsfreundlich gilt, könnten sich hier Gestaltungsoptionen ergeben. Mit seinem Ausscheren aus dem gemeinsamen Vorgehen aller Länder besteht theoretisch eine Möglichkeit, durch Wohnsitzverlagerung vor Erbschaften neue Steuergestaltungsspielräume zu finden.
Der Erlass der Finanzbehörden stößt aber auch auf grundsätzliche Kritik. Laut DIHK ist vieles an ihm widersprüchlich. Bei großen Übertragungen müssten die Erben nach dem Erlass offensichtlich sogar Erbschaftsteuer auf bereits gezahlte Steuern zahlen.
Der DIHK fordert deshalb eine Rücknahme des Erlasses und seine nochmalige Überarbeitung. Vielleicht kommt diese Überarbeitung ja rechtzeitig vor der geplanten und vor allem von der SPD geforderten neuen Reform der Erbschaftsteuer in der nächsten Legislaturperiode.
Fazit: Die neue Erbschaftsteuer sollte nach jahrelanger Hängepartie zur Klarheit beitragen. Davon kann wohl kaum die Rede sein - zum Schaden von Unternehmen, denen die Rechtssicherheit fehlt.