Der neue Länderfinanzausgleich wird erst 2018 zum Abschluss gebracht. Selbst Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat es nicht mehr so eilig damit. Dabei hatte er im Frühsommer 2015 noch auf’s Tempo gedrückt. Jetzt spielt er auf Zeit. Und in den Bundesländern selbst beginnt gerade erst die Diskussion über den Wert der intern gefundenen Einigung.
Der zwischen den Ländern erzielte Kompromiss hat gleich mehrere Schönheitsfehler:
Der Bund soll 9,6 Mrd. Euro zahlen; angeboten hatte Schäuble aber nur 8,5 Mrd. p.a.
Vor allem die finanzschwächeren Bundesländer würden auch künftig vom guten Willen des Bundes abhängen; die Ausgaben für Sozialhilfe und Flüchtlinge (Lehrlinge, Polizei) sind nicht durchfinanziert.
Der Bundestag ist verärgert, dass er bisher übergangen wurde. Ihm obliegt aber das Haushaltsrecht.
Zudem kritisiert er den Kompromissvorschlag inhaltlich. Er sorge nicht für die notwendige Klarheit, was der Bund und was die Länder an Leistungen zu erbringen und zu finanzieren hätten. Die Haushälter der Koalition, Ralf Brinkhaus (CDU) und Carsten Schneider (SPD), sind deshalb mehr als skeptisch. Sie fürchten, dass die Bundesländer in regelmäßigen Abständen als Bittsteller beim Bund anklopfen.
Die Union ist besonders interessiert an einer Verschiebung der Einigung. Mit den kommenden Landtagswahlen (13.3.) erhofft sie sich in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz schwarz geführte Landesregierungen und damit auch mehr Einfluss in der Länderrunde sowie neue Verhandlungsgrundlagen.
Eine Verschiebung der Einigung hinter die Bundestagswahl ins Jahr 2018 hat weiteren Charme. Dann ist nämlich das Versprechen der CDU/CSU, die Steuern nicht zu erhöhen, abgelaufen. Und mit Blick auf die unübersehbaren Kosten der Flüchtlingsaufnahme könnte eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer die stets nicht ausreichend gefüllten Kassen aufbessern.
Fazit: Die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern bleibt ein Dauerthema. Ohne eine grundgesetzlich abgesicherte Neujustierung der Aufgabenfelder bleibt sie Stückwerk.