Entwaldungsrichtlinie mit vielen Unklarheiten
Unternehmen haben jetzt noch ein Jahr Zeit, sich auf die neue EU-Entwaldungsrichtlinie einzustellen. Betroffene Branchen sind die Papier- und Druckindustrie, aber auch Verpackungsunternehmen und z.B.der Möbelbau und die Baubranche.
EU will entwaldungsfreie Lieferketten
Ziel der EU ist, in der Gesamtbilanz „entwaldungsfreie Lieferketten und Produkte sicherzustellen.“ Darum plant die EU, dass Unternehmen in einem europäischen Informationssystem Sorgfaltserklärungen hinterlegen, die bestätigen, dass die Rohstoffe und Erzeugnisse legal und ohne Waldschädigung produziert worden sind. Dabei müssen die Informationen über das Erzeugerland und die geografische Lage aller Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden, gesammelt und dokumentiert werden.
Eine praktische Herausforderung sind dabei die oft komplexen Lieferketten. Ein Beispiel: Eine Druckerei bezieht Papier von außerhalb der EU (z.B. aus China), der chinesische Hersteller importiert den Rohstoff für die Papierherstellung jedoch aus Indonesien. In dem Fall wäre der chinesische Hersteller in der Verantwortung, wenn er der Erstinverkehrbringer auf dem EU-Markt ist. Es könnte aber noch dazu kommen, dass die Druckerei oder der Verlag, für den das Papier produziert wurde, der Inverkehrbringer ist. In solchen Fällen wird es gerade für KMU schwierig, den Sorgfaltspflichten nachzukommen. Wie die EU solche Fälle regeln will, ist noch nicht abschließend geklärt und es gibt noch zahlreiche Unklarheiten. Darauf weist z.B. der Verband Die Papierindustrie e. V. hin.