Salamitaktik um Mossack-Kunden
Das Datenleck in der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca bestimmt die Schlagzeilen. Deutsche Namen fallen bisher nicht. Diese könnten bewusst zurückgehalten werden.
Das Datenleck in der panamaischen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca könnte auch für deutsche Staatsbürger noch ein Nachspiel haben. Bisher kamen im Zuge von „panamapapers“, so der Kurzname für die Affäre um 215.000 Briefkastenfirmen in der mittelamerikanischen Steueroase, nur Namen von Betroffenen außerhalb der EU ans Licht. Darunter als Prominenteste Ukraines Präsident Petro Poroschenko, Islands Premierminister Sigmundur David Gunnlaugsson, Argentiniens Präsident Mauricio Macri, König Salman von Saudi-Arabien, „Vertraute“ von Russlands Präsident Wladimir Putin, Juan Pedro Damiani, Anwalt aus Uruguay und Gründungsmitglied der Fifa Ethik-Kommission. Aus deutscher Sicht wurde bisher nichts bekannt, was den riesigen Wirbel in Medien und Politik rechtfertigen würde. Zumal mit dem Besitz einer Briefkastenfirma per se noch nichts Strafbares vorliegt. Dennoch spricht Bartholomäus Kalb (CSU), stellvertretendes Mitglied des Finanzausschusses im Bundestag, von einem „zutage getretene(n) Ausmaß an internationaler Steuerhinterziehung und Geldwäsche“. Auf unsere Nachfrage hin korrigiert sein Büro, er hätte wohl besser vom „zu vermutende(n) Ausmaß“ gesprochen. Die sprachliche Unschärfe könnte ihren Grund darin haben, dass der deutsche Staat ebenfalls seit letztem Jahr im Besitz der Daten ist. Die von dem „International Consortium of Investigative Journalists” (ICIL) veröffentlichten Informationen werden in Deutschland von den zuständigen Bundes- und Länderfinanzbehörden ausgewertet, soweit deutsche Besteuerungsrechte betroffen sind“, teilt uns das BMF auf Anfrage mit. Ein nicht genannter Informant will die 11,5 Mio. Dokumente auf Datenträgern dem Medien-Rechercheverbund überlassen haben, ohne dafür eine Gegenleistung verlangt zu haben. Hat der Fiskus die Daten möglicherweise angekauft und dann dem Rechercheverbund überlassen? Der deutsche Staat hätte ein Interesse daran, Unsicherheit zu schüren. Sein Ziel könnte es sein, dass vermeintlich Betroffene eine Selbstanzeige vornehmen. Sie nimmt den Behörden die Arbeit des lückenlosen Nachweises ab, der für eine Verurteilung zu erbringen ist. In Berlin wird erwogen, dass der Rechercheverbund möglicherweise nur einen Teil der Daten zugespielt bekommen hat – bereinigt um den Bestand deutscher Kunden des panamaischen Rechtsanwalts deutscher Herkunft, Jürgen Mossack.
Fazit: Eine Selbstanzeige hat nur Wirkung, wenn der Staat noch keine Kenntnis von einer Straftat hat. In diesem Fall also wäre sie für die Katz. Wer sich betroffen fühlt, muss abwarten, was auf ihn zukommt.