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Dachboden- und Scheunenfunde

Rechtsrisiken beim Handel mit lukrativen Stücken oder wertlosem Schrott

Dachboden mit Gegenständen. Copyright: Pixabay
Die Preisrally am Kunstmarkt treibt teilweise wilde Blüten und führt bei manchem Dachboden-Fund zu unseriösen Verlockungen. Das ist für Käufer und Verkäufer riskant.

Am Kunstmarkt herrscht teilweise Goldgräber-Mentalität und die strahlt immer weiter in das normale Leben aus. Wie weit der Kunstmarkt-Boom inzwischen in die Keller, Scheunen und Dachböden ganz normaler Menschen vorgedrungen ist, zeigt der Erfolg diverser TV-Formate. Sendungen wie „Kunst und Krempel“ oder auch „Bares für Rares“ zählen inzwischen zu den beliebtesten Sendungen in der deutschen Fernsehlandschaft.

Der Reiz solcher TV-Formate liegt in der theoretischen Allgegenwärtigkeit einer renditeträchtigen Chance. Einerseits hat fast jeder in einer stillen Ecke Gegenstände liegen, deren Ursprung unbekannt ist oder deren ideeller und materielle Wert Rätsel aufgibt. Andererseits ist die Chance auf einen respektablen Gewinn sehr verlockend.

Attraktiver Dachbodenfund oder wertloser Schrott?

So mancher Dachbodenfund ist gut zu verkaufen, allerdings ist längst nicht jeder Dachboden- oder Scheunenfund wertvoll. Darum sollten potenzielle Verkäufer grundsätzlich erst einmal selbst recherchieren, um auf solidem Grund zu stehen. Gesicherte und belegbare Erkenntnisse und mögliche Erkenntnisse, also eine Annahme oder Wunschdenken, sollten bei der Verkaufsbeschreibung von Objekten sauber getrennt werden. Kunsthändler, Auktionshäuser, Kunstgutachter können sehr hilfreich bei der Klärung und Einordnung solcher Objekte sein.

Die möglichst exakte Klärung der Historie solcher Objekte hat auch einen rechtlichen Hintergrund. Denn es geht bei solchen Objektbeschreibungen stets um Fakten, die für den Wert entscheidend sein können, die aber auch eine Haftung zur Folge haben kann. Daher ist es in jedem Fall besser, zu sagen, dass keine oder nur wenige belegbare Fakten vorhanden sind und Annahmen auch als solche zu benennen.

Gerichte beurteilen die Kompetenz der Käufer und Verkäufer

Im Streitfall beurteilen die Gerichte meist auch die Erfahrungen von Käufer und Verkäufer im Umgang und mit der Bewertung des Objektes. Von Generalisten wird grundsätzlich eine nach ihren Möglichkeiten machbare Leistung erwartet, jedoch nicht die spezielle Sachkenntnis eines Spezialisten. Insofern lohnt sich z.B. bei Asiatika, Autografen, Teppichen o.ä. durchaus der Gang zu einer darauf spezialisierten Adresse.

Fazit: Angesicht der demographischen Entwicklung ist damit zu rechnen, dass die Zahl von Dachbodenfunden und deren Verkäufe in den nächsten Jahren zunehmen wird. Verkäufer und Käufer sollten aber nicht der Goldgräberstimmung erliegen und jeden Verkauf seriös abwickeln – damit alle Beteiligten lange gut schlafen und Freude an dem Geschäft haben.

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