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Gesamtwürdigung entscheidend

Rückwirkende Anerkennung einer Behinderung bei fehlenden Nachweisen

Arzt legt die Hand auf das Knie einer Person im Rollstuhl. © FatCamera / Getty Images / iStock
Menschen mit einer Behinderung können verschiedene Unterstützungshilfen in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Behinderung auch nachgewiesen wird. Gerade bei einer rückwirkenden Beantragung ist es wichtig, dass dafür alle Nachweise vorhanden sind. Doch auch bei fehlenden Unterlagen gibt es Wege, wie jetzt das FG Hamburg aufzeigt.
Um die Behinderung eines Familienangehörigen (z.B. Kind) nachzuweisen, kann ein Gericht im Rahmen der Gesamtwürdigung entscheiden
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