Kindergeld: Einkommen entscheidet über Anspruch bei Volljährigkeit
Ein volljähriges Kind hat nur dann Anspruch auf die direkte Auszahlung des Kindergeldes, wenn es aufgrund eigener Einkünfte nicht mehr unterhaltsbedürftig ist. Normalerweise erhalten die Eltern das Kindergeld. Doch bei unzureichender Unterhaltszahlung können auch die Kinder selbst einen Anspruch geltend machen.