Sag mir wo du wohnst
Die Vergabe von Aktienoptionen als Entlohnung ist auf Manager-Ebene nicht unüblich. Was aber, wenn die Optionen im Ausland gewährt, aber erst im Inland ausgeübt werden? Der Bundesfinanzhof musste sich mit dieser komplizierten Konstellation des internationalen Steuerrechts auseinandersetzen.
Einkünfte aus Aktienoptionsrechte aus ausländischer Tätigkeit können in Deutschland besteuert werden, so der Bundesfinanzhof (BFH).