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Fristlose Kündigung eines Mieters

Schwimmbad ohne Erlaubnis: fristlose Kündigung

Geplant war eigentlich ein ‚Biotop mit kleinem Teich'. Die massiven Betonarbeiten an einem rechteckigen Becken erinnerten allerdings eher an ein Schwimmbecken. Der Eigentümer des Hauses war sauer und kündigte dem Mieter.

Will ein Mieter einen Bio-Teich bauen, muss der Vermieter zustimmen. Fehlt ein solches Plazet und erinnert das Ergebnis mehre an ein Schwimmbecken, kann der Eigentümer dem Mieter fristlos kündigen. So die Entscheidung des OLG in Frankfurt am Main. Erst recht, wenn der Mieter die Rechte der angrenzenden Nachbarn durch Verletzung von Abstandsnormen ignoriert und sich über den Bebauungsplan hinwegsetzt.

Urteil:

OLG Frankfurt vom 9.8.2018, Az.: 2 U 9/18

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