So entnehmen Sie Ihr Kapital vorzeitig
Wenn Sie „Wohn-Riestern" können Sie Ihr Kapital inkl. der Riester-Zulagen bereits vor Beginn der Auszahlungsphase für geförderte Verwendungszwecke entnehmen. Zum Beispiel, wenn Sie – als im Grundbuch eingetragener Eigentümer bzw. Miteigentümer – Ihr selbstgenutztes Eigenheim vollständig oder teilweise ent- oder umschulden wollen. Oder wenn Sie Ihr selbstgenutztes Wohneigentum barrierefrei modernisieren.
Was nicht geht ... Sie dürfen das Altersvorsorgekapital nicht (förderunschädlich) zur Tilgung eines Darlehens verwenden, das der Finanzierung der Kosten für die Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung dient. Im Urteilsfall hatten Ehegatten 1977 ein Einfamilienhaus gekauft. 2009 errichteten sie einen Wintergarten und vergrößerten dadurch die Wohnfläche um 30 qm. Dafür wollten sie das kapital samt Zulagen zum „Wohn-Riester" verwenden.
Weitere Informationen
Urteil:
BFH, Urteil X R 4/18
Fazit:
Leider nicht möglich, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH).
Hinweis:
Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und ggf. durch einkommensteuerlichen Sonderausgabenabzug geförderte, privat finanzierte Rente. Die Förderung besteht aus der Grundzulage zuzüglich gegebenenfalls Kinderzulagen und/oder dem steuerlichen Sonderausgabenabzug (wenn die Steuerauswirkung höher als die Zulagen ist). Die Förderung kann nur für Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden.
Eine besondere Variante ist der Wohn-Riester. Seit 2008 ist es auch möglich, diese Förderung in die Finanzierung der eigenen Immobilie einzubinden.