Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen
20% der Aufwendungen für Handwerkerleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ein Finanzamt verweigerte dies aber einem Steuerzahler mit der Begründung, dass ihm das Haus, an dem die Arbeiten durchgeführt wurden, gar nicht gehöre. Platzt damit der Steuerrabatt?
Die Steuerermäßigung von 20% der Aufwendungen für Handwerkerleistungen setzt nicht voraus, dass der Steuerzahler Eigentümer oder Mieter der betreffenden Wohnung ist. Sie ist auch bei einem Haushalt in unentgeltlich von Angehörigen überlassenen Räumlichkeiten möglich.