Steuerfrei in der Spekulationsfrist verkaufen
Für den steuerfreien Verkauf von Immobilien gibt es eine lange Spekulationsfrist - und eine Ausnahme, wenn eine Immobilie zu Wohnzwecken genutzt wird. Werden beide Bedingungen kombiniert, kann sogar ein steuerfreier Verkauf in der Spekulationsfrist erreicht werden. Das hat ein findiger Kläger geschafft - und das sogar, obwohl die Immobilie gar nicht zu Wohnzwecken geeignet war.
Kann man ein Grundstück, das nicht zu Wohnzwecken geeignet ist, dennoch in der Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen? Der Bundesfinanzhof hat jedenfalls so entschieden - und spart einem Kläger einen ganzen Batzen Steuern. Sie wissen: Liegen zwischen Kauf und Verkauf