Essen auf Rädern von der Steuer absetzen?
Fazit: "Essen auf Rädern" ist als außergewöhnliche Belastung nur von der Steuer absetzbar, wenn es unmittelbar in Zusammenhang mit der Heilung eines Patienten steht.
Urteil: FG Münster, 14 K 1226/10 E
Fazit: "Essen auf Rädern" ist als außergewöhnliche Belastung nur von der Steuer absetzbar, wenn es unmittelbar in Zusammenhang mit der Heilung eines Patienten steht.
Urteil: FG Münster, 14 K 1226/10 E
Stand: 11.08.2017 19:01
Bei Vorbestellungen versenden wir regulär ab dem ersten Werktag nach dem Veröffentlichungsdatum.
Wir versenden die Artikel in Ihrem Warenkorb derzeit in die folgenden Länder.
Bitte entnehmen Sie die Versandkosten für Ihr Land aus der folgenden Tabelle (soweit die Versandkosten nicht bereits in den Preisen enthalten sind):