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Bonusvergütung
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  • Wer Zielvorgaben zu spät festlegt, muss zahlen

Schadenersatz vermeiden: Bonus-Ziele rechtzeitig festlegen

Führungskräfte bekommen oft ein Fix-Gehalt plus Bonus. Für den Bonus müssen jedes Jahr individuelle Ziele vereinbart werden. Doch was, wenn diese Zielvorgaben zu spät fixiert werden. Und was ist überhaupt zu spät? Diese Fragen hat das Landesarbeitsgericht Köln geklärt.
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  • Bindungsfrist aus Corona-Bonus

Keine Rückzahlung des Corona-Bonus nach Kündigung

Viele Beschäftigte haben einen Corona-Bonus erhalten. In allen Branchen ist eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung bis 1.500 Euro möglich. Diese Regelung ist zuletzt bis März 2022 verlängert worden. Aber: Können Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern vereinbaren, dass sie den Corona-Bonus im Falle einer Kündigung zurückzahlen müssen?
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  • Bonusregelung im Arbeitsvertrag

Bonus auch ohne Zielvereinbarung fällig

Euro
Bonusregelung im Arbeitsvertrag. Copyright: Pexels
Unternehmen greifen gerne zu Boni-Zahlungen, um den persönlichen Leistungsbeitrag gerade von Führungskräften zu honorieren. Zielvereinbarungen helfen dann dabei, Klarheit zu schaffen, was erwartet wird. Aber was passiert, wenn eine solche Verabredung dann doch nicht zustande kommt? Das musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) klären.
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  • Gehalts-Anreizsystem verlieren in Coronakrise ihre Wirkung

Boni richtig nachjustieren

Ihre Personalabteilung hat gerade alle Hände voll zu tun: Den eigenen (Heim-)Arbeitstag organisieren und den für große Teile der Belegschaft, Corona-Maßnahmen entwerfen und kommunizieren, die Mitarbeiter kommunikativ bei der Stange halten, das Tagesgeschäft abarbeiten – und jetzt gilt es noch, sich (erneut) um die Gehaltsanreize für die Führungskräfte zu kümmern. Denn die sind in vielen Fällen längst Makulatur.
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1:2 für Vorstände

Die von der EU vorgesehene Regulierung der Vorstandsvergütung im Bankensektor wird auch auf andere börsennotierte Unternehmen übergreifen.
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