Betriebsrat hat Anspruch auf Bonus- und Aktieninformationen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass freigestellte Betriebsratsmitglieder Anspruch auf dieselbe Vergütung wie vergleichbare Arbeitnehmer haben, einschließlich Boni und Aktienoptionen. Der Arbeitgeber kann sich nicht auf Datenschutz berufen, um Informationen über die Vergütung der Vergleichsgruppe zu verweigern.