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1:2 für Vorstände

Die von der EU vorgesehene Regulierung der Vorstandsvergütung im Bankensektor wird auch auf andere börsennotierte Unternehmen übergreifen.
Die von der EU vorgesehene Regulierung der Vorstandsvergütung im Bankensektor wird auch auf andere börsennotierte Unternehmen übergreifen. Damit rechnet Martin Neuhaus von der US-Kanzlei Latham&Watkins. Er ist überzeugt, dass öffentlicher Druck auch auf AG-Vorstände anderer Branchen entstehen wird, die Vergütungen dem Bankenreglement anzupassen. Die EU sieht eine maximale Bonusvergütung des doppelten Fixgehaltes (1:2) vor. In Deutschland ist die Regelung für Banken seit Jahresanfang in Kraft (CRD IV). Die Geldhäuser suchen bereits nach Auswegen. Im Gespräch: höhere Fixgehälter oder laufende monatliche Bonusratenzahlungen (Barclays), die gestoppt werden können.
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