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Doppelte Haushaltsführung
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  • Geschäftsführer scheitert mit Nutzung der doppelten Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung abgelehnt

Die doppelte Haushaltsführung ist regelmäßig Lebenspraxis von Unternehmern. Bei der Gestaltung der Besteuerung ist sie darüber hinaus ein relevanter Posten. Aber nicht jede Wohnung ist als Zweitwohnung akzeptiert. Dabei kommt es auch auf den Abstand zur ersten Wohnung an, so das Finanzgericht Münster.
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  • Finanzamt darf bisherige Regelung nicht mehr anwenden

Steuerliche Unsicherheit bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

Goldenes Eingangsschild des Bundesfinanzhof
© dpa
Die Arbeitswelt wird immer vernetzter und internationaler. Berufsbedingt eine Zweitwohnung im Ausland zu unterhalten, ist darum nicht mehr ungewöhnlich. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Aufwendungen dafür sogar steuerlich absetzen. Doch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs sorgt nun für mehr Verwirrung als Klarheit.
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  • Steuerexperten mit Störgefühl bei Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg

Doppelte Haushaltsführung in großen Städten ist steuerliche Nullnummer

Panorama von Berlin
Panorama von Berlin. © Rico Oder / Stock.adobe.com
Um seine schwerkranke Frau besser pflegen zu können, mietete der Gatte zwei Wohnungen in der gleichen Stadt an. Das wollte er steuerlich natürlich begünstigt bekommen. Doch das Gericht verwehrte ihm das. FUCHSBRIEFE meinen: Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
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  • Saubere Dokumentation der Nutzung der Zweitwohnung führt zum Erfolg

Strategisch wichtige Zweitwohnung sind Werbungskosten

Doppelter Wohnsitz am Arbeitsort, damit kann das Finanzamt umgehen. Aber dass eine leitende Mitarbeiterin einer Firma ihren zweiten Wohnsitz aus beruflich-strategischen Gründen in Hamburg hat und dies obwohl die Elbmetropole nicht einmal der Sitz der Firma ist, das wollte das Finanzamt nicht akzeptieren. Die Sache ging vors Finanzgericht.
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  • Doppelte Haushaltsführung von Entfernung abhängig

Mehr als eine Stunde Fahrt

Für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist die Entfernung zwischen Wohnort, zweitem Wohnort und Arbeitsstätte entscheidend. Mindestens eine Stunde muss es laut Bundesfinanzhof sein.
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