Doppelte Haushaltsführung abgelehnt
Die Entfernung zwischen Erst- und Zweitwohnung ist ein relevantes Kriterium für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung. Darauf läuft ein Urteil des Finanzgerichts Münster hinaus. Ist der Abstand zwischen beiden Wohnungen zu gering, werden die Kosten der doppelten Haushaltsführung nicht als Werbungskosten anerkannt.
Sowohl Finanzamt als auch