Mode ist ein fragiles Produkt. Modeketten schließen und eröffnen Filialen in schnelles Tempo und hoffen so den Kundenwünschen zur entsprechen. Kann da ein Betriebsrat auf seine überkommenen Rechte pochen? Das musste das Landesarbeitsgericht in München entscheiden.
In deutschen Innenstädten schließen immer mehr Läden ihre Türen für immer. Dabei gibt es sogar Faktoren, die den Einzelhandel vor noch Schlimmeren bewahren.
Unternehmen werben gerne mit ihren Standorten. Der Vorteil liegt auf Hand: Der Fachmann kommt dann von einer in der Region ansässigen Firma. Aber was ist, wenn die Filiale nur auf dem Papier existiert?
Manchmal verschieben die Fronten im Arbeitsalltag: So kann ein Filialeiter gleichzeitig Vorsitzender eines Betriebsrats sein. Das Arbeitsgericht Neumünster hat damit keine Probleme. Aber es gibt eine wichtige Voraussetzung.
Sie müssen ggf. Ihrem Betriebsrat ein Smartphone zur Verfügung stellen. Dazu sind Sie verpflichtet, wenn dieser ein Smartphone für seine Arbeit benötigt.