Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2296
Nachweis für Erforderlichkeit

Smartphone für Ihren Betriebsrat

Sie müssen ggf. Ihrem Betriebsrat ein Smartphone zur Verfügung stellen. Dazu sind Sie verpflichtet, wenn dieser ein Smartphone für seine Arbeit benötigt.
Ihr Betriebsrat hat Anspruch auf ein Smartphone. Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen (Urteil vom 13. 3. 2017, 16 TaBV 212/16) entschieden. Laut § 40 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat ein Smartphone zur Verfügung zu stellen, wenn er es für seine Arbeit benötigt. Der Betriebsrat darf dabei selbst entscheiden, was er zwingend für seine Arbeit braucht. Haben Arbeitgeber daran Zweifel, muss der Betriebsrat die Erforderlichkeit eindeutig nachweisen. Immerhin: Die Kosten für das Smartphone müssen in Relation zu den damit ausgeführten Arbeiten vertretbar sein. Ein Beispiel: Im entschiedenen Fall gab es mehrere Außenstellen des Hauptbetriebes. Dazu waren viele Nacht- und Schichtdienstarbeiter im Unternehmen beschäftigt. Deshalb war eine ständige Erreichbarkeit eines Betriebsratsmitgliedes aus Sicht des Landesarbeitsgerichtes erforderlich. Das Arbeitsgericht hatte allerdings noch anders entschieden. Die Kosten für den Arbeitgeber als Argument gegen ein eigenes Smartphone zogen nicht. Sie seien verhältnismäßig gering. Die vom Arbeitgeber angebotenen Alternativen (zeitweilige Nutzung eines Leih-Laptops oder stationären PCs in Außenstellen) waren aus Sicht des Gerichts ungeeignet und nicht kostengünstiger.

Fazit: Es ist kaum möglich, Ihrem Betriebsrat ein Smartphone grundsätzlich zu verweigern. Wenn es um die Ausstattung geht, gibt es aber Spielraum.

Meist gelesene Artikel
  • Ohne Mut, ohne Führung: Wie Merz die CDU schwächt

Friedrich Merz: Ein Kanzlerkandidat ohne Kanzlerformat

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag FUCHSBRIEFE
Friedrich Merz, einst gefeiert als konservativer Hoffnungsträger und scharfsinniger Redner, entpuppt sich in der Realität als das Gegenteil dessen, was Deutschland in einer politisch und wirtschaftlich angespannten Zeit braucht: einen starken Kanzler, kommentiert FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
  • Performance-Projekte: Gewinner und Verlierer im Überblick

Vermögensverwalter versus ETF-Portfolio: Wenig Licht und viel Schatten

Ein Performance-Projekt ist ein Marathonlauf über 5 Jahre und länger. Illustration erstellt mit ChatGPT
Nur 16 % der Vermögensverwalter schlagen die ETF-Benchmark – ein ernüchterndes Ergebnis für die Branche. Doch einige Häuser glänzen in der FUCHS | RICHTER Performance-Analyse 2024 mit beeindruckenden Ergebnissen. Welche Strategien lohnen sich für Anleger wirklich?
  • Fuchs plus
  • Champerty Bill: Ein neues Gesetz könnte den Anleihenmarkt erschüttern

Schwellenländeranleihen drohen massive Kursverluste

Ein Gesetzesvorhaben in New York könnte den Anleihenmarkt auf den Kopf stellen – insbesondere für Schwellenländer. Die "Champerty Bill" soll spekulative Klagen gegen zahlungsunfähige Staaten einschränken. Investoren müssen sich darauf vorbereiten, denn trotz der Trump-Regierung bleibt das Gesetz ein heißes Thema. Wie können Anleger darauf reagieren?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Rechnung nutzen

Gehackte PDF-Rechnung ist Risiko der Firma

Ein brisantes Urteil sollte Firmen sensibilisieren: Wer Rechnungen per Email verschickt, steht im Risiko, wenn diese von Hackern abgefangen und manipuliert werden. Das musste jetzt ein Unternehmer verdauen, der eine Schlussrechnung über 15.000 Euro als PDF-Datei verschickte, das Geld aber nie bekam.
  • Fuchs plus
  • BAG-Urteil: Catch-all-Klausel unwirksam

Schutz von Geschäftsgeheimnissen regeln

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine weitreichende Regelung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen aus dem Verkehr gezogen. Seit fünf Jahren gibt es den besonderen Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei Firmen. Trotzdem gibt es immer noch viel Unsicherheit in der Praxis, wie eine entsprechende Klausel in Arbeitsverträgen zu formulieren ist.
  • Fuchs plus
  • Attraktive Dividendenrendite nach Kursrutsch

Chance nach Gewinnwarnung bei mobilezone holdings AG

Hauptsitz Rotkreuz © mobilezone holding AG
Mobilezone ist ein führender Spezialist für Smartphones und Telekommunikation in der Schweiz. Daneben ist das Unternehmen als Serviceprovider in der Schweiz und in Österreich tätig. Ist die Aktie nach der Gewinnwarnung und dem Kursrutsch für Anleger aussichtsreich?
Zum Seitenanfang