Betriebsverkauf nicht gewerbesteuerpflichtig
Der Verkauf oder die Aufgabe eines Betriebs ist unter gewissen Umständen nicht gewerbesteuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage dem „neuen Betrieb“ weiter genutzt wird. Das entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH).