Strikte Anforderungen für Freiberufler-Gesellschaften
Der Bundesfinanzhof betont, dass in einer freiberuflichen Personengesellschaft alle Gesellschafter ausschließlich freiberuflich tätig sein dürfen, um Gewerbesteuer zu vermeiden (VIII R 1/22). Schon ein Gesellschafter mit gewerblichen Einkünften kann die Steuerpflicht auslösen.