Pensionskassen, also Vorsorgeeinrichtungen für Mitarbeiter eines Unternehmens, sind unter bestimmten Umständen von der Steuer befreit. Dafür müssen bestimmte Bedingungen sehr genau eingehalten werden. Schon kleine Abweichungen haben zur Folge, dass die Steuerfreiheit entfällt, so der Bundesfinanzhof (BFH).