Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
Pflichtteilsansprüche
  • FUCHS-Briefe
  • Nachteile im Erbschaftsfall

Wertloser Pflichteilsanspruch mindert Steuerfreibetrag

Der Anlass ist traurig genug: Der Ehepartner verstirbt, der Nachlass muss geregelt werden. Wenn dann auch wertlose Ansprüche des Verstorbenen Steuerfreibeträge mindern, ist der Schmerz umso größer. Der BFH hat soeben Salz in die Wunde gestreut.
  • FUCHS-Briefe
  • Drei Jahre Zeit bis zur Verjährung

Den Pflichtteil nachträglich geltend machen

Abbildung der Justitia
Pflichtteil kann nachträglich geltend gemacht werden, ABER: Verjährungsfrist beachten.
Oftmals verschlimmert der Fiskus noch die traurigsten Stunden nach dem Tod eines Anverwandten. Doch es gibt eine Steuergestaltungsmöglichkeit für Erben, die zumindest finanzielle Lasten lindern hilft. Man muss als Erbe allerdings rechtzeitig handeln.
  • FUCHS-Briefe
  • Zahlungsanspruch wird zu Kredit

Pflichtteilsverzicht mit Auflagen kann steuerlich ins Auge gehen

Der Verzicht auf den Pflichtteil beim Erbe gegen Geldzahlung ist nicht so selten. Und steuerlich kein Problem. Was aber, wenn die Geldzahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt und obendrein verzinst wird? Damit hatten sich jetzt Deutschlands oberste Finanzrichter zu beschäftigen.
  • FUCHS-Briefe
  • OLG gibt Willen der Eltern den Vorrang

Wer den Pflichtteil fordert, hat vor Gericht schlechte Karten

Fordert ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils Auskunft über den Wert des Nachlasses und macht es in diesem Zusammenhang Geldforderungen geltend, kann es seine Erbenstellung nach dem Tod des länger lebenden Elternteils verlieren. Dieses Urteil des OLG Köln bezieht sich insbesondere auf eine gebräuchliche Testamentsgestaltung.
  • FUCHS-Briefe
  • Nicht beanspruchter Pflichtteil gehört zum Erbe

Nachträgliche Versteuerung

Das ist ein Hammer: Als Erbe müssen Sie auch einen vom Verstorbenen nicht genutzten Pflichteilsahnspruch versteuern.
  • FUCHS-Briefe
  • Erbschaftssteuer

Drei Jahre Zeit für Ansprüche

Sie können auch die Pflichtteilsansprüche anderer Hinterbliebener als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd geltend machen.
Zum Seitenanfang