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Handy: Strafgebühren gerichtlich verboten

Weil der Provider mobilcom-debitel Gebühren für die Nichtnutzung von Handys kassierte, muss er seinen Kunden jetzt rund 419.000 Euro plus Zinsen zurückzahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 07.06.2018, Az.: 2 U 5/17). Der Mobilfunkdienstleister hatte eine Strafgebühr von 4,95 Euro von den Kunden verlangt, die über drei Monate hinweg ihr Handy im gebuchten Tarif weder für einen Anruf noch für eine SMS genutzt hatten. Diese Nichtnutzungsgebühr fiel zusätzlich zum monatlichen Paketpreis an.
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