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Deutscher Wohnsitz keine Voraussetzungen für SEPA-Überweisung

Verkauf: Wenn Lastschriftzahlung, dann für alle

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgt für Aufsehen: Auch Kunden aus dem Ausland müssen das Lastschriftverfahren nutzen können. Ein Konto in Deutschland ist dafür keine zwingende Voraussetzung. Unternehmen dürfen die Zahlung von Rechnungen per SEPA-Lastschrift nicht vom Wohnsitz im Inland abhängig machen, hat der EuGH entschieden. Eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn ist deshalb zu ändern.

Urteil: EuGH vom 5.9.2019, Az.: C-28/18

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