Verkauf: Wenn Lastschriftzahlung, dann für alle
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgt für Aufsehen: Auch Kunden aus dem Ausland müssen das Lastschriftverfahren nutzen können. Ein Konto in Deutschland ist dafür keine zwingende Voraussetzung. Unternehmen dürfen die Zahlung von Rechnungen per SEPA-Lastschrift nicht vom Wohnsitz im Inland abhängig machen, hat der EuGH entschieden. Eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn ist deshalb zu ändern.
Urteil: EuGH vom 5.9.2019, Az.: C-28/18