Auswanderer müssen Finanzamt nicht alles offenlegen
Wer nur "vorübergehend" auswandert, kann von einer Ausnahme im Steuerrecht profitieren. Um dieses Privileg zu erhalten, verlangte das Finanzamt bislang aber, dass die Steuerzahler von Beginn an erklärten, wann sie denn zurückkehren würden. Der Bundesfinanzhof brach nun mit dieser Praxis.