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Die Altersvorsorge nicht auf die leichte Schulter nehmen

Es kann eng werden

Immer wieder kommt es vor, dass auch Vermögende kurz vor Beginn ihres Ruhestandes einsehen müssen, dass sie schlecht vorgesorgt haben, weil die Bedingungen und Abhängigkeiten schlecht kalkuliert wurden. Sorgfalt ist hier das A und O.

„Plane möglichst früh Deinen Ruhestand" ist eine Maxime eines guten Vermögensmanagements. Der Grund für diesen Leitsatz ist einleuchtend: Je später Sie eine Deckungslücke entdecken, desto größer ist der finanzielle Aufwand, sie zu füllen. Oder Sie müssen mehr Rendite erwirtschaften. Doch das bedeutet auch höheres Risiko, was wiederum das Anlageziel gefährden kann.

Trotz dieser Erkenntnis gehen viele Unternehmer, Freiberufler und Selbständige eher planlos dem ersehnten Ruhestand entgegen. Nur wenige beginnen frühzeitig damit, professionell ihre Altersvorsorge zu planen. Es ist eher „Stückwerk": Es gibt eine Versicherung, ein Versorgungswerk und/oder eine betriebliche Altersversorgung, die gesetzliche Versicherung, ein Wertpapier- oder Fondsdepot, das für den Ruhestand gedacht ist, eine Immobilie, vielleicht auch eine Erbschaft. „Das wird schon irgendwie reichen", ist oft zu hören. Häufig reicht es aber nicht – oder man hat sogar zu viel bei Seite gelegt. Völlig außer acht bleibt außerdem, dass auch Faktoren jenseits der Vermögensanlage die Finanzen im Ruhestand beeinflussen und gefährden können.

Ein Fall aus der Praxis

Franko Hurtig ist als niedergelassener Arzt tätig. Seine Praxis läuft seit Jahren sehr gut, dennoch hat der Mediziner Sorge, dass es so nicht bleiben wird. Viele seiner Kollegen, die sich im Ruhestand befinden, haben ihre Altersvorsorge auf dem Versorgungswerk und dem Verkauf ihrer Praxis aufgebaut. Neben der einen oder anderen Vermögensanlage hat das bislang meist gereicht. Doch seit einigen Jahren zeichnet sich immer deutlicher ab: Ob die Praxis im Ruhestand wirklich noch einen Wert hat, steht in den Sternen. Deshalb möchte Hurtig bereits heute mehr Klarheit.
Hurtig zählt zu der Kategorie Freiberufler, die einen guten Blick für das Betriebswirtschaftliche haben. Er plant gerne in die Zukunft, kennt sich auch recht gut mit seinen Zahlen aus, aber beim Thema „Finanzen" braucht er professionelle Unterstützung.

Also wendet er sich an eine zertifizierte Finanzplanerin, die sich mit der Materie „Ruhestandsplanung" bestens auskennt. Einige seiner Fragen an die Expertin: „Bin ich mit meiner Ruhestandsvorsorge gut auf Kurs?"„Muss ich mehr als bisher zur Seite legen?" „Und wie schätzen Sie das Versorgungswerk ein?"

Schritt 1

Die Finanzplanerin lässt sich alle relevanten Daten des Arztes liefern: Rentenprognose des Versorgungswerks, Prognose der BfA für die Rente seiner Ehefrau, Daten von den Versicherungsgesellschaften zur Rentenversicherung und Direktversicherung, Depotauszüge etc.. Zudem erhält sie eine Aufstellung der aktuellen Lebenshaltungskosten und Ausgaben im Haushalt „Hurtig". Die gute Nachricht: Der Arzt hat einen recht guten Überblick über seine Ausgaben.

Schritt 2

Die Expertin bereinigt diese Daten und rechnet sie auf das Ruhestandsjahr hoch. 2029 werden die Eheleute Hurtig das erste volle Ruhestandsjahr erleben. Sie müssen das Auto, das bisher im Betriebsvermögen ist, privat anschaffen. Es kommt also ein Kostenfaktor hinzu. Die Lebenshaltungskosten müssen inflationiert werden. Sie unterstellt eine Inflationsrate von 2,5% pro Jahr. Die private Krankenversicherung rechnet sogar mit 4%, da die Gesundheitskosten stärker steigen werden. Jeder Posten wird geprüft, ob er im Ruhestand noch notwendig ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung fällt naturgemäß weg, nicht aber die Versicherung für das Wohngebäude und andere Sachversicherungen. Obwohl es eine Prognoserechnung ist, lässt sich die Zukunft damit recht gut „modellieren".

Schritt 3

Jetzt beginnt das eigentliche Rechnen. Die Finanzplanerin geht nach dem Vorsichtsprinzip vor und plant das Leben der Hurtigs „zu Ende". Zu dem Zweck berechnet sie alle Kosten bis zum 100. Lebensjahr der Eheleute. Werden diese von den voraussichtlichen Zahlungen aus Versorgungswerk und gesetzlicher Rentenversicherung abgezogen, enthüllt sich eine jährliche Deckungslücke. Wird diese auf den Beginn des Jahres 2029 zusammengeführt, ergibt sich der „Barwert". Er zeigt auf, welcher Betrag am 1.1.2029 als Vermögen vorhanden sein muss, damit die Hurtigs ihren Ruhestand genießen können.

Das Ergebnis

Das Versorgungswerk und die gesetzliche Rente zahlen anfänglich 45% der notwendigen Liquidität, die die Eheleute zum Leben brauchen. Dieser Anteil wird über die Zeit geringer, es wird also mehr Kapital benötigt. Es sind genau 1.940.000 €, die die Eheleute zusätzlich zu ihren gesetzlichen Absicherungen zum Ruhestandsbeginn brauchen.

„Heftig" – so die erste Reaktion des Ehepaars. „Soviel wird die Praxis sicher nicht wert sein!" Die Zahlen „schocken" häufig bei Ruhestandsberechnungen. Allerdings gibt es ja noch das Vermögen, das für den Ruhestand reserviert ist. Die Eheleute haben an Immobilien-, Versicherungs- und Wertpapiervermögen 900.000 €, die Praxis ist gut 400.000 € wert. Werden diese Werte für den Ruhestand reserviert und mit realistischen Renditen hoch gerechnet, verdoppelt sich der Wert auf 1.820.000 € – ohne Berücksichtigung der Praxis.

Es reicht nach dieser Berechnung, wenn das vorhandene Vermögen plus Praxiserlös zur Verfügung steht. Das ist die gute Nachricht. Allerdings: Es müssen alle Faktoren eintreten wie geplant. Dies ist eher unwahrscheinlich. Entscheidend ist, ob die 1.940.000 € auch beim „Spiel" mit den Prognoseannahmen halbwegs konstant bleiben. Erst diese Szenarioberechnungen geben den Eheleuten ein Gefühl, ob ihre Ruhestandsvorsorge auch unter ungünstigen Umständen sicher ist.

Deshalb kalkuliert die Finanzplanerin mehrere Szenarien, um den Eheleuten zu zeigen, worauf es ankommt. Entscheidend ist nämlich die Sensibilität der einzelnen Faktoren auf das Ruhestandsziel. Kritiker bemängeln zu Recht, dass eine langfristige Planung ohne eine Szenarioanalyse „ein Entscheiden im Nebel" ist oder eine „Pseudosicherheit" suggeriert. Die Planerin muss also mit den Daten „spielen":

  • Was ist, wenn die Lebenshaltungskosten höher ausfallen als geplant, was wenn sie niedriger liegen?
  • Was ist, wenn die Rente nicht wie prognostiziert um 1% steigt, sondern geringere Steigerungsraten hat?
  • Was ist, wenn das Versorgungswerk bis Rentenbeginn nicht die prognostizierte 1% Steigerung schafft?
  • Was ist, wenn der Durchschnittssteuersatz im Rentenalter höher ist als wie angenommen 25%?
  • Was ist, wenn die Inflation deutlich höher ausfällt?

Die Ergebnisse sind typisch für künftige Ruheständler: Entscheidend ist die Inflationsrate! Steigt diese von 2,5% auf 3,5% benötigen Hurtigs knapp 1.200.000 € mehr – selbst wenn alle Faktoren sonst gleich bleiben (siehe Tabelle).
Weniger kritisch wäre, wenn das Versorgungswerk oder die gesetzliche Rente 0,5% weniger steigen als geplant. Dann brauchen Hurtigs 60.000 € mehr. Auch ein höherer Steuersatz als 25% auf Renten wäre unkritisch: Dann sind ebenfalls 60.000 € mehr nötig.

Natürlich spielt auch eine Rolle, ob die Eheleute wirklich 66.000 € pro Jahr (nach heutiger Kaufkraft) im Ruhestand benötigen. Ist der Wert höher, steigt auch das notwendige Kapital – allerdings nicht linear, sondern überproportional. Eine 27% höhere Lebenshaltung (84.000 €) führt zu einem 40% höheren Kapitalbedarf (2.725.000 €). Doch Hurtigs gehen davon aus, dass sie nicht soviel zum Leben brauchen. Bei der Planung der Lebenshaltungskosten haben sie großzügig gerechnet.

Hurtigs können, wenn sie ihre Sparanstrengungen fortführen (sie legen jährlich 40.000 € bei Seite), einem finanziell unbeschwerten Ruhestand entgegensehen. Sie sind voraussichtlich nicht einmal davon abhängig, ob es beim Verkauf der Praxis einen ordentlichen Erlös gibt. Und wenn alles wie geplant läuft, können sie sogar etwas eher in den Ruhestand gehen – auch das hat die Finanzplanerin ermittelt.

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