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Asset Protection

Schweiz adé? Nein.

Die Schweiz bietet immer noch Möglichkeiten für einen "Liquiditäts-Fluchtweg".

Lange galt die Schweiz unumstritten als Fluchtburg für Wohlhabende zum Schutz des eigenen Vermögens (asset protection). Zudem war das Land jahrzehntelang Steuerversteck. Heute wird dies richtigerweise als Straftat bewertet.

Das Schweizer Bankgeheimnis gibt es so nicht mehr. Und der politische Wille der Industrienationen, dass niemand mehr Vermögen verstecken kann, ist ungebrochen. Auf der anderen Seite sind die Sorgen der Vermögenden nicht geringer geworden. Ganz vorne auf der Liste: die nicht gelöste Staatsschuldenkrise und ihre möglichen Folgen.

Ein Fall aus der Praxis

Franz Frosinn ist erfolgreicher Unternehmer. Sein Unternehmen wirft – konjunkturunabhängig – sehr hohe Erträge ab. Die Gewinne haben sein Vermögen über Jahre auf aktuell 40 Mio. Euro vermehrt. Der Hauptteil ist in Immobilien investiert. Die Rendite liegt weit über 7%. Entsprechend hoch sind auch seine Steuerzahlungen und jährlichen Überschüsse. Der übrige Teil ist überwiegend in Wertpapiere investiert.

Frosinn ist wegen der Eurokrise und der hohen Staatsverschuldungen der anderen Industrieländer extrem besorgt. Sein Szenario: Am Ende werden alle politischen Beteuerungen ad absurdum geführt. Eine Währungsreform, mindestens aber starke fiskalische Repressionen werden sein Vermögen bedrohen. Er sieht „Zwangsanleihen“, „Vermögensabgabe“ und „flächendeckenden Bankenrun“ voraus.

Bereits vor Jahren hat er vorgesorgt. Gut 1,5 Mio. Euro sind in Goldbarren und Goldmünzen angelegt. Er hat ein Wertpapierdepot bei einer Schweizer Großbank im Wert von ca. 5 Mio. Euro. Sein damaliges Motiv: Dieses Geld sollte vor staatlichen Zugriffen geschützt werden. Dem deutschen Fiskus ist das Depot bekannt.

Zuletzt kamen verstörende Entwicklungen hinzu. Die Zuspitzung der Griechenland-Krise und die Verdoppelung der Depotgebühr durch seine Bank in der Schweiz. Sie beträgt jetzt aufs Depotvolumen umgerechnet 0,32% pro Jahr (bei 5 Mio Euro über 15.000 Euro). Hinzu kommen hohe Transaktionsgebühren.

Diese Kosten bringen Frosinn dazu, neu nachzudenken. Ist der gewünschte Zweck, sein Vermögen in der Schweiz zu schützen, noch erfüllt? Greift der deutsche Fiskus in Frosinns „Horror-Szenarien“ nicht auch auf sein Schweizer Depot zu? Macht es dann nicht Sinn, das Vermögen ebenso bei seiner deutschen Bank anzulegen, die für sein Millionen-Depot lediglich 298 Euro im Jahr verlangt und bei der die Transaktionskosten mit 21 Euro pauschal „meilenweit“ günstiger sind als bei der eidgenössischen Bank?

Er diskutiert diese Fragen mit seinem Vermögensstrategen. Der bestätigt: Wenn der Staat finanzielle Zwangsmaßnahmen wie eine Vermögensabgabe einführt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch das Auslandsvermögen dazugezählt wird. Da das Schweizer Depot durch die Steuererklärungen bekannt ist, wird es ebenfalls herangezogen. Zumindest für die Festlegung der Höhe dieser Zwangsabgabe.

Der Unternehmer will vor allem handlungsfähig bleiben. Für ihn bedeutet Vermögensschutz, in jedem Szenario über Teile seines Vermögens verfügen zu können. Dann bleibt die Schweiz ein adäquater Hort für einen Vermögensteil. Aber muss es ein Depot bei dem teuren Anbieter sein? Auch in der Schweiz gibt es Direktbroker und günstigere Banken. Doch diese nehmen häufig nur Kunden mit Domizil in der Schweiz. Und – das ist gravierend – sie liefern kein mit dem deutschen Steuerrecht konformes „Steuerreporting“.

Die Variante ist, einen Liquiditäts-„Fluchtweg“ offen zu lassen und nur ein Schweizer Konto zu eröffnen. Doch das Angebot an kostengünstigen und für Ausländer zugelassenen Konten ist rar. Bei der eidgenössischen Postbank (postfinance.ch) kostet ein solches Konto 60 CHF p. a. Die gleiche Summe kommt dazu, wenn das Guthaben nicht mindestens 7.500 CHF beträgt. Da eine Krise wohl nicht plötzlich kommt, hätte der Unternehmer Zeit, Liquidität in die Schweiz zu übertragen.

Auch eine ausländische Kreditkarte wäre eine Variante, sich für Eventualitäten zusätzlich abzusichern. Und natürlich Gold und ggfs. Silber in physischer Form. Das hat Frosinn schon.

 

Fazit: „Asset Protection“ heißt, das Unwahrscheinliche und seine Auswirkungen zu durchdenken. Es gibt überlegenswerte Optionen. Sie kosten etwas Geld. Sie könnten sich aber als wertvoller Baustein eines Risikomanagements herausstellen.

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