Thira-Sea-Anleger erhält Schadenersatz
Werbeprospekte werden zunehmend zur Falle für Fondsgesellschaften. Und zur zweiten Chance für Anleger. Denn die Gerichte ziehen die Anforderungen immer weiter an. Die Lloyds Fonds AG muss Anlegern in voller Höhe Schadensersatz für Verluste aus einem Schiffsfonds zahlen, urteilte das Landgericht (LG) Hamburg. Grund: Der Werbeprospekt hatte nicht über alle Risiken informiert. Es ging um den von der Lloyd Fonds AG aufgelegten Fonds für die insolvente MS Thira Sea Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG.
Viel Geld verloren
Die Anleger hatten durch die Insolvenz der Gesellschaft das gesamte eingesetzte Kapital von 120.000 Euro verloren. Negative Wechselkurse führten sogar zu Doppelbelastungen. Der Prospekt des Fonds sei fehlerhaft gewesen. Die Anleger deshalb nicht ordnungsgemäß über alle Risiken informiert worden, urteilte das LG. Insbesondere kritisierten die Richter, dass der Prospekt nicht über die 105%-Währungsklausel aufgeklärt und das mögliche Risiko erläutert habe.
Urteil:
Urteil vom 7.3.2019, Az.: 321 O 10/18
Fazit:
Fehlerhafte Fonds-Prospekte führen zu einem Anspruch auf Schadensersatz.